Urlaubsabgeltungs-Rechner | Steuerkanzlei Brand

Urlaubsabgeltung · 13-Wochen-Referenz

Resturlaub berechnen – brutto, netto und die Folgen.

Ermittelt die offenen Urlaubstage, bewertet sie mit dem Verdienst der letzten 13 Wochen (§ 11 BUrlG) und zeigt, was nach Steuer und Beiträgen bleibt – einschließlich der Verschiebung beim Arbeitslosengeld.

Steuerkanzlei Brand Heiko Brand, Steuerberater
Heidenheim an der Brenz
Rechtsstand 2026
1

Beschäftigung

Regelmäßige Arbeitstage pro Woche

Maßgeblich für Tageswert und Anspruchshöhe. Der 30. Juni ist die teuerste Grenze des Jahres: Wer danach ausscheidet, hat den vollen Jahresanspruch erworben.

2

Urlaubstage

Bitte nur noch gültigen Übertrag eintragen. Ob Urlaub verfallen ist, kann das Tool nicht beurteilen.

Gesetzlicher Mindesturlaub

Bei 5-Tage-Woche meist 20 Tage (§ 3 Abs. 1 BUrlG). Genommener Urlaub erfüllt im Zweifel zuerst den gesetzlichen Anspruch.

Vertraglicher oder tariflicher Mehrurlaub

Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung prüfen.

5 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche, sonst entsprechend (§ 208 Abs. 1 SGB IX). 0 eintragen, wenn kein Zusatzurlaub besteht.

3

Verdienst der letzten 13 Wochen

Berechnungsweg
€
€

Laufende Zulagen und Provisionen gehören dazu. Keine Überstundenvergütung, keine reinen Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld.

4

Netto und Arbeitslosengeld

€
%

Der Jahresarbeitslohn ohne die Abgeltung bestimmt den Lohnsteuerabzug auf sonstige Bezüge (§ 39b Abs. 3 EStG). Steuerklassen II, V und VI sowie individuelle Freibeträge sind nicht abgebildet.

Nach der Eingabe erscheint hier eine nachvollziehbare Berechnung.
Alle Angaben bleiben in Ihrem Browser.
Wie die Tage ermittelt werden

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Was die Abgeltung beim Arbeitslosengeld auslöst

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Rechenmodell, Konstanten und Vereinfachungen

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Was der Rechner berücksichtigt – und was nicht

Berücksichtigt: Abgeltung nur bei Beendigung (§ 7 Abs. 4 BUrlG), Wartezeit (§ 4 BUrlG), Zwölftelung und Aufrundung (§ 5 Abs. 1 und 2 BUrlG), keine Rückforderung zu viel gewährten Urlaubs (§ 5 Abs. 3 BUrlG), 13-Wochen-Durchschnitt ohne Überstundenvergütung (§ 11 Abs. 1 BUrlG), Zusatzurlaub schwerbehinderter Menschen (§ 208 SGB IX), Lohnsteuer als sonstiger Bezug (§ 39b Abs. 3 EStG), Beiträge als Einmalzahlung (§ 23a SGB IV) und das Ruhen des Arbeitslosengeldes (§ 157 Abs. 2 SGB III).

Nicht berücksichtigt: ob Urlaub verfallen oder verjährt ist, tarifliche Sonderregelungen und Ausschlussfristen, Wechsel der Wochenarbeitstage, Kürzung wegen Elternzeit (§ 17 Abs. 1 BEEG), Kurzarbeit Null, Sachbezüge, Umlagen U1/U2 und Insolvenzgeldumlage, die abweichende Lastenverteilung der Pflegeversicherung in Sachsen sowie die Steuerklassen II, V und VI.

Wichtig: Resturlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber zuvor konkret über den offenen Anspruch belehrt und zur Inanspruchnahme aufgefordert hat (EuGH 06.11.2018 – C-684/16; BAG 19.02.2019 – 9 AZR 541/15). Eine unwiderrufliche Freistellung unter Anrechnung erfüllt den Urlaubsanspruch nur bei vorbehaltloser Zusage des Urlaubsentgelts (BAG 20.08.2019 – 9 AZR 468/18).

Abgeltung brutto
–
 
Keine Gewähr, keine Haftung Dieses Tool ist eine unverbindliche Arbeitshilfe. Die Berechnung beruht ausschließlich auf Ihren Eingaben und bildet typisierte Standardfälle ab. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität und keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung der Ergebnisse entstehen. Das Tool ersetzt weder eine steuerliche noch eine rechtliche Beratung im Einzelfall; arbeitsrechtliche Fragen – insbesondere zu Verfall, Ausschlussfristen und Freistellung – sind Rechtsberatung und bleiben der Anwaltschaft vorbehalten. Prüfen Sie Ergebnisse vor jeder Verwendung in Abrechnung, Verhandlung oder Auseinandersetzung fachlich nach.
Rechtsstand August 2026. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser; es werden keine Eingaben übertragen oder gespeichert.

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