Immobilie als Kapitalanlage · §§ 7, 21, 23 EStG
Finanzierungsrechner gibt es viele. Fast alle hören dort auf, wo es interessant wird: bei der Abschreibung, beim Grenzsteuersatz und bei der Frage, was von der Wertsteigerung nach der Zehnjahresfrist des § 23 EStG übrig bleibt. Dieser Rechner rechnet beides – die Bankseite und die Steuerseite.

Rechner
Vier Regler genügen für ein belastbares Bild. Alles Weitere steckt im Profi-Modus – und rechnet mit der amtlichen Tarifformel des § 32a EStG für 2026, nicht mit einem pauschalen Steuersatz.
Objekttyp wählen – setzt Abschreibung, Gebäudeanteil und Bewirtschaftungskosten
Ihre Eckdaten
Objektwert, Restschuld und Ihr Nettovermögen nach Steuern – gegenübergestellt der Alternative, das Eigenkapital anzulegen und zur Miete zu wohnen.
Zins- und Tilgungsanteil verschieben sich jedes Jahr. Bei der degressiven AfA sinkt zusätzlich der Abschreibungsbetrag. Beides zusammen führt dazu, dass der steuerliche Verlust aus Vermietung über die Jahre schrumpft und der Cashflow nach Steuern schlechter wird, obwohl die Miete steigt.
| Jahr | Miete netto | Zinsen | Tilgung | AfA | Ergebnis V+V | Steuerwirkung | Cashflow n. St. | Restschuld |
|---|
Finanzierung. Annuitätendarlehen mit monatlicher Zahlung und monatlicher Verrechnung. Die Jahresannuität ergibt sich aus Sollzins zuzüglich Anfangstilgung auf die Darlehenssumme; die Monatsrate ist ein Zwölftel davon. Zins und Tilgung werden monatlich fortgeschrieben, die Zinsen also vom jeweils aktuellen Saldo berechnet. Dadurch tilgt das Darlehen etwas schneller als bei jährlicher Verrechnung – das entspricht der marktüblichen Praxis.
Nebenkosten. Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Belegenheitslandes (§ 11 GrEStG in Verbindung mit dem jeweiligen Landesgesetz), Notar und Grundbuch sowie Maklercourtage. Alle drei sind Anschaffungsnebenkosten und werden anteilig dem Gebäude zugeordnet, gehen also in die AfA-Bemessungsgrundlage ein.
Abschreibung. Linear 2,0 % für Wohngebäude mit Fertigstellung nach dem 31.12.1924, 2,5 % bei Fertigstellung davor, 3,0 % bei Fertigstellung ab dem 01.01.2023 (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG). Wahlweise degressiv mit 5,0 % vom Restwert nach § 7 Abs. 5a EStG; diese Möglichkeit setzt einen Baubeginn nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029 voraus – beim Erwerb kommt es auf den Abschluss des obligatorischen Vertrags in diesem Zeitraum und den Übergang von Nutzen und Lasten im Jahr der Fertigstellung an. Der Rechner unterstellt die Anschaffung zum Jahresbeginn; die zeitanteilige Kürzung im Erstjahr nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG ist nicht abgebildet.
Einkommensteuer nach der amtlichen Tarifformel des § 32a Abs. 1 EStG für den Veranlagungszeitraum 2026: Grundfreibetrag 12.348 €, Spitzensteuersatz ab 69.879 €, Reichensteuer ab 277.826 €. Bei Zusammenveranlagung nach dem Splittingverfahren des § 32a Abs. 5 EStG. Die Steuerwirkung der Immobilie wird als Differenz zweier vollständiger Veranlagungen ermittelt – einmal mit, einmal ohne das Ergebnis aus Vermietung und Verpachtung. Damit ist der Progressionseffekt korrekt erfasst, nicht über einen pauschalen Grenzsteuersatz. Der Solidaritätszuschlag wird mit Freigrenze (20.350 € Einkommensteuer im Grundtarif) und Milderungszone von 11,9 % berechnet, nicht pauschal mit 5,5 %.
Veräußerung. Innerhalb der Zehnjahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist der Gewinn steuerpflichtig. Bemessungsgrundlage ist der Veräußerungspreis abzüglich der um die in Anspruch genommene AfA geminderten Anschaffungskosten (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG) und abzüglich der Veräußerungskosten. Die Freigrenze beträgt 1.000 € (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Nach Ablauf der Frist bleibt der Gewinn steuerfrei – das ist der eigentliche Hebel dieser Anlageklasse.
Kaufen gegen Mieten. Verglichen wird das Nettovermögen am Ende der Haltedauer. Auf der Kaufseite: Objektwert abzüglich Restschuld und abzüglich der Steuer auf einen etwaigen Veräußerungsgewinn. Auf der Mietseite: das eingesetzte Eigenkapital zuzüglich der monatlichen Differenz zwischen Kapitaldienst und Vergleichsmiete, angelegt zur eingestellten Rendite. Ist die Differenz negativ, wird sie der Anlage entnommen.
Nicht berücksichtigt: Umsatzsteuer und Option nach § 9 UStG, Sonderabschreibung nach § 7b EStG, erhöhte Absetzungen für Baudenkmale nach §§ 7h, 7i EStG, Grundsteuer, Disagio, Bereitstellungszinsen, Sondertilgungsrechte, Vorfälligkeitsentschädigung, Verlustverrechnungsbeschränkungen nach § 15b EStG, der Verlustabzug nach § 10d EStG in andere Veranlagungszeiträume, Inflation, gewerblicher Grundstückshandel und die Erbschaft- oder Schenkungsteuer.
| Sachverhalt | Fundstelle |
|---|---|
| Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG |
| Werbungskosten, insbesondere Schuldzinsen | § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG |
| Absetzung für Abnutzung als Werbungskosten | § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG |
| Lineare Gebäude-AfA 2 %, 2,5 % und 3 % | § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG |
| Degressive AfA 5 % für Wohngebäude, Baubeginn 01.10.2023 bis 30.09.2029 | § 7 Abs. 5a EStG |
| Anschaffungsnahe Herstellungskosten, 15-Prozent-Grenze | § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG |
| Private Veräußerungsgeschäfte, Zehnjahresfrist | § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG |
| Minderung der Anschaffungskosten um die AfA, Freigrenze 1.000 € | § 23 Abs. 3 Sätze 4 und 5 EStG |
| Einkommensteuertarif und Splittingverfahren | § 32a Abs. 1 und 5 EStG |
| Freibetrag beim Lohnsteuerabzug für Vermietungsverluste | § 39a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG |
| Grunderwerbsteuer, Steuersatz der Länder | § 11 GrEStG, Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG |
| Kaufpreisaufteilung, Arbeitshilfe des BMF nicht bindend | BFH v. 21.07.2020, IX R 26/19 |
| Anschaffungsnahe Aufwendungen auch bei Schönheitsreparaturen | BFH v. 14.06.2016, IX R 25/14 |
Wir schicken Ihnen die vollständige Auswertung zu: Cashflow, Jahrestabelle, Steuerwirkung, Restschuld zum Zinsbindungsende und die Punkte, die wir uns in Ihrem Fall genauer ansehen würden. Kein Newsletter, keine Weitergabe.
Was der Rechner zusammenführt
Die Annuität ist über die Zinsbindung fest – die Restschuld danach nicht. Sie entscheidet, mit welchem Zins Sie in zehn Jahren erneut verhandeln.
Nicht die Kaltmiete, sondern die Miete nach Leerstand und nicht umlagefähigen Kosten. Verwaltung, Rücklage und Mietausfallwagnis kürzen dauerhaft.
Zinsen und Abschreibung sind Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 EStG). Der Verlust aus Vermietung mindert Ihre übrigen Einkünfte – und verbessert die Liquidität.

Fallgruppen
Baujahr, Gebäudeanteil und Nutzung entscheiden über die Abschreibung – und die Abschreibung über den Cashflow. Ein Klick setzt die Werte im Rechner.

Kritischer Prüfpunkt
Abgeschrieben wird nur das Gebäude. Der Grund und Boden nutzt sich nicht ab – für ihn gibt es über die gesamte Haltedauer keinen einzigen Euro Werbungskosten. Ob das Finanzamt 60 % oder 80 % des Kaufpreises dem Gebäude zurechnet, entscheidet deshalb über den Cashflow jedes einzelnen Jahres.
Bei 400.000 € Kaufpreis, 2 % AfA und einem Grenzsteuersatz von 42 % sind das rund 670 € Steuerwirkung pro Jahr Unterschied je zehn Prozentpunkte Gebäudeanteil – über zwanzig Jahre etwa 13.400 €.
Die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums, mit der viele Finanzämter arbeiten, führt in Lagen mit hohen Bodenrichtwerten regelmäßig zu einem niedrigen Gebäudeanteil. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass sie nicht bindend ist und im Streitfall ein Sachverständigengutachten einzuholen ist (BFH v. 21.07.2020, IX R 26/19). Praktisch heißt das: Die Aufteilung gehört in den Kaufvertrag, sachgerecht begründet – nicht in die spätere Auseinandersetzung.

Der Wert der Gemeinde ist öffentlich zugänglich. Bei ungewöhnlichem Zuschnitt, Hanglage oder Altlasten weicht der tatsächliche Wert davon ab – das ist begründungsfähig.
Eine im Kaufvertrag vereinbarte Aufteilung ist zu übernehmen, solange sie wirtschaftlich nachvollziehbar ist. Nur zum Schein getroffene Aufteilungen tragen nicht.
Einbauküche, Markise, Sauna: Bewegliche Wirtschaftsgüter unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer und werden über ihre eigene, kürzere Nutzungsdauer abgeschrieben.
Ist die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer als der typisierte Zeitraum, kann nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG mit höherem Satz abgeschrieben werden – mit Gutachten.
Grunderwerbsteuer, Notar und Makler folgen der Aufteilung des Kaufpreises. Ein höherer Gebäudeanteil erhöht deshalb auch den abschreibbaren Teil der Nebenkosten.
Was Sie in den ersten drei Jahren investieren, hängt an der 15-Prozent-Grenze. Eine Verschiebung ins vierte Jahr kann den Sofortabzug retten.
Voraussetzungen und Fallstricke
| Punkt | Anforderung | Fundstelle |
|---|---|---|
| Einkünfteerzielungsabsicht | Bei auf Dauer angelegter Vermietung wird sie typisierend unterstellt. Bei befristeter Vermietung, Ferienwohnungen oder verbilligter Überlassung ist sie nachzuweisen. | § 21 EStG, BFH v. 30.09.1997, IX R 80/94 |
| Verbilligte Vermietung | Unter 66 % der ortsüblichen Miete wird der Werbungskostenabzug anteilig gekürzt. Zwischen 50 % und 66 % entscheidet die Totalüberschussprognose. | § 21 Abs. 2 EStG |
| Zurechnung der Zinsen | Das Darlehen muss dem vermieteten Objekt zugeordnet und die Valuta tatsächlich dafür verwendet worden sein. Bei gemischt genutzten Gebäuden gilt das getrennt je Gebäudeteil. | § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG |
| Kaufpreisaufteilung | Eine im Kaufvertrag vereinbarte Aufteilung ist grundsätzlich zu übernehmen, wenn sie nicht nur zum Schein getroffen wurde und keine Gestaltungsmissbrauch darstellt. | BFH v. 21.07.2020, IX R 26/19 |
| 15-Prozent-Grenze | Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwand innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung über 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten wird zu Herstellungskosten. | § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG |
| Degressive AfA | Nur für Wohngebäude, Baubeginn nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029; beim Erwerb Vertragsschluss in diesem Zeitraum und Lastenwechsel im Jahr der Fertigstellung. | § 7 Abs. 5a EStG |
Die steuerlich wichtigen Weichen werden vor dem Notartermin gestellt. Danach lassen sie sich nur noch mit Aufwand oder gar nicht mehr korrigieren.
Vor dem Kaufvertrag
Grund und Boden wird nicht abgeschrieben. Wie viel des Kaufpreises auf das Gebäude entfällt, entscheidet über die AfA-Bemessungsgrundlage – und damit über die halbe Steuerwirkung. Eine sachgerechte Aufteilung gehört in den Kaufvertrag, nicht in die Steuererklärung.
Vor dem Kaufvertrag
Ehegatten, Bruchteilsgemeinschaft, vermögensverwaltende GmbH oder GbR: Die Wahl bestimmt Steuersatz, Verlustverrechnung, Spekulationsfrist und spätere Übertragungsmöglichkeiten. Ein späterer Wechsel löst regelmäßig Grunderwerbsteuer aus.
Notartermin bis Übergabe
Grunderwerbsteuer nach dem Satz des Belegenheitslandes, Notar und Grundbuch, gegebenenfalls Maklercourtage. Diese Kosten sind Anschaffungsnebenkosten und gehen anteilig in die AfA ein – sie sind kein Sofortabzug.
Erste drei Jahre
Instandsetzungsaufwand über 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten wird nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu anschaffungsnahen Herstellungskosten – und damit statt sofort abziehbar über Jahrzehnte verteilt.
Ab dem ersten Jahr
Der Verlust aus Vermietung mindert Ihre übrigen Einkünfte. Über einen Freibetrag beim Lohnsteuerabzug nach § 39a EStG wirkt er bereits monatlich statt erst mit dem Bescheid im Folgejahr.
Jahr 10 und danach
Zwei Termine, die selten zusammenfallen, aber beide über das Ergebnis entscheiden: die Anschlussfinanzierung auf die Restschuld und der Ablauf der Zehnjahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.
Beim unentgeltlichen Erwerb wird die AfA des Rechtsvorgängers fortgeführt (§ 11d EStDV) – es entstehen keine neuen Anschaffungskosten.
Im Betriebsvermögen gelten andere AfA-Sätze, es gibt keine Spekulationsfrist – stille Reserven bleiben dauerhaft verstrickt.
Diese Instrumente können die Rechnung deutlich verändern. Sie sind an enge Voraussetzungen und Bescheinigungen gebunden und gehören in die Einzelfallprüfung.
Die Vermietung von Wohnraum ist nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfrei. Bei gewerblicher Vermietung ändert sich das Bild grundlegend.
Häufige Fragen
Weil zur Zinszahlung die Tilgung hinzukommt und die Miete um Leerstand und nicht umlagefähige Kosten zu kürzen ist. Die Tilgung ist keine Ausgabe im wirtschaftlichen Sinn – sie baut Vermögen auf –, belastet aber die Liquidität. Steuerlich ist sie nicht abziehbar, denn abziehbar sind nur die Zinsen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG).
Es gibt keine Ersparnis auf einen festen Prozentsatz. Sie erzielen in den ersten Jahren regelmäßig einen Verlust aus Vermietung, weil Zinsen und Abschreibung zusammen höher sind als der Mietüberschuss. Dieser Verlust mindert Ihre übrigen Einkünfte. Die Wirkung entspricht damit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – nicht mehr.
Der Gewinn ist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerpflichtig. Dabei werden die Anschaffungskosten um die bereits in Anspruch genommene Abschreibung gemindert (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG). Die Abschreibung wird also nachversteuert – zum vollen persönlichen Steuersatz, ohne Ermäßigung. Der Rechner weist diesen Betrag im Negativszenario aus.
Nein. Wurde die Immobilie im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt oder im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren, bleibt der Gewinn steuerfrei (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Auf die Zehnjahresfrist kommt es dann nicht an.
Steuerlich ist die Tilgungshöhe ohne Bedeutung – abziehbar sind nur die Zinsen. Wirtschaftlich verkürzt eine höhere Tilgung die Laufzeit erheblich und senkt die Restschuld zum Zinsbindungsende, kostet aber Liquidität. Die Antwort hängt davon ab, ob Sie Sicherheit gegen Zinsänderungen oder freien Cashflow für weitere Investitionen brauchen.
Nein. § 7 Abs. 5a EStG setzt voraus, dass Sie das Wohngebäude selbst hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft haben, und dass Baubeginn beziehungsweise Vertragsschluss zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 liegen. Eine gebrauchte Wohnung erfüllt das nicht – hier bleibt es bei der linearen AfA.
Grunderwerbsteuer je nach Land zwischen 3,5 % und 6,5 %, Notar und Grundbuch zusammen rund 1,5 bis 2 %, Maklercourtage in der Regel hälftig geteilt, in vielen Regionen 3,57 % inklusive Umsatzsteuer für den Käuferanteil. In Baden-Württemberg liegt die Grunderwerbsteuer bei 5,0 %. In Summe sind 10 bis 12 % des Kaufpreises die Regel, nicht die Ausnahme.
Das hängt an drei Größen: der Wertentwicklung des Objekts, der Rendite der Alternativanlage und der Haltedauer. Bei kurzer Haltedauer gewinnt fast immer die Miete, weil die Nebenkosten erst wieder verdient werden müssen. Bei langer Haltedauer verschiebt sich das Bild – auch weil der Veräußerungsgewinn steuerfrei wird, während Kursgewinne der Alternativanlage der Abgeltungsteuer unterliegen. Der Rechner stellt beide Pfade nebeneinander.
Die Restschuld wird neu finanziert – zu den dann geltenden Konditionen. Das ist das größte kalkulatorische Risiko der gesamten Investition, weil es die Rate für die zweite Hälfte der Laufzeit bestimmt. Der Rechner zeigt die Restschuld zum Zinsbindungsende und im Negativszenario die Rate bei einem höheren Anschlusszins.
Erhaltungsaufwand ist im Jahr der Zahlung sofort abziehbar. Übersteigen die Aufwendungen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung jedoch 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer, werden sie nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG insgesamt zu Herstellungskosten und nur noch über die AfA berücksichtigt. Der Bundesfinanzhof rechnet dabei auch Schönheitsreparaturen mit (Urteil vom 14.06.2016, IX R 25/14).
Das ist eine Gestaltungsfrage ohne pauschale Antwort. Für eine vermögensverwaltende GmbH spricht die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG und der niedrige Körperschaftsteuersatz bei Thesaurierung. Dagegen spricht, dass es keine Spekulationsfrist gibt: Der Veräußerungsgewinn bleibt dauerhaft steuerverstrickt, und die Ausschüttung kostet ein zweites Mal Steuern. Bei einem einzelnen Objekt überwiegen meist die Nachteile, bei einem wachsenden Bestand kann es kippen.
Nein. Der Rechner arbeitet mit der amtlichen Tarifformel des § 32a EStG für 2026 und mit typisierten Annahmen zu Bewirtschaftung, Wertentwicklung und Finanzierung. Er ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls – insbesondere nicht zu Kaufpreisaufteilung, Einkünfteerzielungsabsicht und Sonderabschreibungen.
Zusammenarbeit
Bei 42 % übernimmt das Finanzamt mit Soli und Kirchensteuer rund 47 % des Vermietungsverlusts.
5 % vom Restwert statt 3 % linear verschiebt die Abschreibung dorthin, wo die Zinslast am höchsten ist.
Der eigentliche Vorteil ist die Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinns nach § 23 EStG.
Nebenkosten von 10 bis 15 % erhöhen den Beleihungswert nicht – sie sind sofort verlorenes Kapital.
Vor dem Notartermin
Kaufpreisaufteilung, passender Erwerber, AfA-Möglichkeiten – solange sich am Vertrag noch etwas ändern lässt.
Ab dem ersten Jahr
Anlage V, AfA-Bemessungsgrundlage, Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand. Auf Wunsch mit Freibetrag nach § 39a EStG.
Über die Haltedauer
Zinsbindungsende, Sanierungsplanung, Verkauf innerhalb oder außerhalb der Frist, Übertragung auf die nächste Generation.

Schicken Sie uns Ihre Zahlen aus dem Rechner. Wir sagen Ihnen, wo die Rechnung belastbar ist und wo sie es nicht ist – als Zweitmeinung neben Ihrer bestehenden Betreuung oder als vollständige Begleitung.
Dieser Rechner ist ein unverbindliches Informationsangebot und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026. Alle Berechnungen beruhen auf Ihren Eingaben und den offengelegten Modellannahmen; Abweichungen zum tatsächlichen Steuerbescheid sind möglich. Konzeption, Rechenmodell, Texte, Gestaltung und Programmierung sind urheberrechtlich geschützt (§§ 2, 69a UrhG). © 2026 Steuerkanzlei Brand · Heiko Brand, Steuerberater, Paul-Hartmann-Str. 61, 89522 Heidenheim an der Brenz · Kennung IMMO-EST-SKB-2026-A. Weitere Rechner: Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG. Passende Leistungsseite: Gestaltungsberatung für Vermieter und Kapitalanleger.
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