Investitionsabzugsbetrag berechnen – IAB-Rechner § 7g EStG | Steuerkanzlei Brand

Steuerkanzlei Brand · Heidenheim an der Brenz

Steuern, die Sie sonst zahlen, werden zu Ihrem Eigenkapital.

Hohes Einkommen, Abfindung, Betriebsverkauf oder ein außergewöhnlich gutes Jahr? Mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ziehen Sie bis zu 50 % einer geplanten Anschaffung schon heute vom Gewinn ab – drei Jahre bevor Sie kaufen. Rechnen Sie hier durch, wie der Hebel bei Ihnen aussieht.

50 % Abzug vorab 40 % Sonder-AfA 3 Jahre Investitionsfenster Tarif 2026 amtlich Ergebnis als PDF
Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG: Steuererstattung wird zu Eigenkapital für eine geplante Investition

Der IAB in 90 Sekunden

Sperriges Wort, einfache Idee

Der Staat lässt Sie einen Teil der Steuer auf den diesjährigen Gewinn zurückstellen – wenn Sie im Gegenzug innerhalb von drei Jahren investieren. Mehr steckt im Kern nicht dahinter.

1

Abziehen, bevor Sie kaufen

Sie mindern den Gewinn außerbilanziell um bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten. Es fließt kein Geld ab, die Einkünfte sinken trotzdem.

2

Das Finanzamt zahlt zurück

Die Jahressteuer wird neu festgesetzt. Was Sie über Lohnsteuer oder Vorauszahlungen bereits geleistet haben, kommt aufs Konto.

3

Das Geld wird Eigenkapital

Die Erstattung deckt einen großen Teil des Eigenkapitals für die Investition. Der Rest kommt aus der Finanzierung – und die Anlage bedient sich selbst.

Zeitliche Wirkung des Investitionsabzugsbetrags: Steuerentlastung im Bildungsjahr, Nachversteuerung über die Nutzungsdauer
Der Abzugsbetrag verschiebt Steuerlast nach vorn – die Abschreibung holt sie über die Nutzungsdauer zurück.
Und die Kehrseite gleich dazuDer IAB ist eine Stundung, kein Geschenk. Im Anschaffungsjahr wird er hinzugerechnet und von den Anschaffungskosten abgezogen – das senkt dauerhaft die Abschreibungsbasis. Über die Nutzungsdauer holt sich der Fiskus zurück, was er vorgestreckt hat. Der echte Vorteil liegt im Zinsgewinn, in der Progressionsglättung und im Ertrag des Wirtschaftsguts. Genau das rechnet der Rechner unten mit aus – beide Seiten, nicht nur die schöne.

Der Ablauf

Vom Entschluss bis zum Cashflow

Fünf Schritte über gut drei Jahre. Der erste kostet Sie eine Entscheidung, der zweite zwanzig Minuten.

Laufendes Jahr

Investition festlegen und Projekt prüfen

Sie sehen die Steuerlast auf ein gutes Jahr zulaufen und suchen gezielt nach einer Investition, die wirtschaftlich für sich steht. Wir prüfen mit Ihnen Angebot, Finanzierung und Steuereffekt. Eine Gewerbeanmeldung braucht es in dieser Phase noch nicht.

Bis zum 31.12. des Bildungsjahres

Betrieb eröffnen, wenn noch keiner besteht

Wer bisher nur Gehalt oder freiberufliche Einkünfte hat, meldet ein Einzelunternehmen an – Gebühr rund 25 Euro, Aufwand etwa zwanzig Minuten. Auch eine GbR mit dem Ehepartner genügt. Nach der Rechtsprechung reichen bereits konkrete Vorbereitungshandlungen für die Betriebseröffnung.

Im Folgejahr mit der Steuererklärung

Abzugsbetrag bilden und Erstattung erhalten

Der IAB wird in der Anlage EÜR beziehungsweise G erfasst. Es entstehen negative Einkünfte, die nach § 2 Abs. 3 EStG mit allen anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Das Finanzamt setzt die Steuer neu fest und erstattet die Differenz.

Innerhalb von drei Jahren

Anschaffung und Inbetriebnahme

Die Erstattung dient als Eigenkapital, den Rest finanziert in der Regel die Bank. Bei der Anschaffung wird der IAB gewinnerhöhend aufgelöst und zugleich von den Anschaffungskosten abgezogen – in der Summe ergebnisneutral.

Ab dem Anschaffungsjahr

Sonderabschreibung, laufende AfA, Cashflow

Im Anschaffungsjahr kommen bis zu 40 % Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG hinzu, danach läuft die reguläre Abschreibung. Das Wirtschaftsgut erwirtschaftet Erträge, aus denen die Annuität bedient wird. Nach Ablauf der Finanzierung gehört Ihnen ein abbezahlter Sachwert.

Geeignete Wirtschaftsgüter

Sechs Assetklassen, die mit dem IAB gut funktionieren

Begünstigt ist bewegliches, abnutzbares Anlagevermögen – selbst betrieben oder vermietet. Jede Klasse bringt eigene Nutzungsdauern, Ertragsprofile und Fallstricke mit. Ein Klick auf eine Kachel übernimmt die typischen Werte in den Rechner; dort lässt sich die Klasse jederzeit auch direkt wechseln.

Begünstigte Wirtschaftsgüter für den Investitionsabzugsbetrag: Photovoltaik, Batteriespeicher, Maschinen, Medizintechnik, Nutzfahrzeuge und Lagertechnik
Nicht jedes Investment ist begünstigtDer Investitionsabzugsbetrag ist kein allgemeiner Abzug für Kapitalanlagen. Welche Anlageformen ausscheiden und woran Anlegermodelle in der Praxis scheitern, steht weiter unten in den Abschnitten Was nicht begünstigt ist und Eigentum am Wirtschaftsgut.

Interaktiver Rechner

Ihr IAB- und Hebel-Check

Drei Regler genügen für ein belastbares Bild. Alles Weitere steckt im Profi-Modus – und rechnet mit der amtlichen Tarifformel des § 32a EStG für 2026, nicht mit einem pauschalen Steuersatz.

Assetklasse wählen – setzt Nutzungsdauer, Ertragsmarge und Finanzierung

Ihre Eckdaten

200.000 €
Alle Einkünfte zusammen nach Abzügen. Steht im letzten Steuerbescheid.
250.000 €
50 %
Höchstens 50 %, gedeckelt auf 200.000 € je Betrieb.
Profi-Modus
40 %
§ 7g Abs. 5 EStG, bezogen auf die geminderten Anschaffungskosten. Hier vollständig im Anschaffungsjahr angesetzt.
20 Jahre
9 %
Nach Betriebskosten, vor Zins, Tilgung, Abschreibung und Steuern.
70 %
5 %
15 Jahre
20 Jahre
Nur dieser Betrieb zählt für die Grenze von 200.000 €.
400 %
Bis 400 % wird die Gewerbesteuer über § 35 EStG regelmäßig vollständig angerechnet, darüber bleibt eine Restbelastung.
Erstattung im Bildungsjahr
–
 
Gebundenes Eigenkapital
–
 
Hebelfaktor
–
Investition je Euro Eigenkapital
Rendite auf Eigenkapital
–
 

Kumulierter Rückfluss nach Steuern

 

Die Rechnung im Überblick

Steuerliche Wirkung Jahr für Jahr
Was passiert, wenn Sie doch nicht investieren?
Rechenmodell, Annahmen und Rechtsgrundlagen

Einkommensteuer nach der amtlichen Tarifformel des § 32a Abs. 1 EStG für den Veranlagungszeitraum 2026: Grundfreibetrag 12.348 €, Spitzensteuersatz ab 69.879 €, Reichensteuer ab 277.826 €. Bei Zusammenveranlagung nach dem Splittingverfahren des § 32a Abs. 5 EStG. Der Solidaritätszuschlag wird mit Freigrenze (20.350 € Einkommensteuer im Grundtarif) und Milderungszone von 11,9 % berechnet, nicht pauschal mit 5,5 %.

Abschreibung: lineare AfA von den nach § 7g Abs. 2 Satz 3 EStG geminderten Anschaffungskosten, dazu die Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr. Nach Ablauf des fünfjährigen Begünstigungszeitraums wird der Restwert nach § 7a Abs. 9 EStG auf die Restnutzungsdauer verteilt – die Jahresbeträge steigen ab dem sechsten Jahr also wieder an.

Gewerbesteuer mit Freibetrag 24.500 € (§ 11 Abs. 1 GewStG), Messzahl 3,5 % und Anrechnung nach § 35 EStG mit dem Faktor 4,0.

Nicht berücksichtigt: Umsatzsteuer, gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Zinsen nach § 8 Nr. 1 GewStG, Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer, Progressionsvorbehalt, Verlustabzug nach § 10d EStG in andere Jahre, Degradation und Inflation, Restwerterlöse nach Ablauf der Nutzungsdauer.

SachverhaltFundstelle
Abzugsbetrag bis 50 %, Höchstbetrag 200.000 € je Betrieb, Gewinngrenze 200.000 €§ 7g Abs. 1 EStG
Hinzurechnung im Anschaffungsjahr, Minderung der Anschaffungskosten§ 7g Abs. 2 EStG
Investitionsfrist drei Jahre, Rückgängigmachung§ 7g Abs. 3 EStG
Nutzung zu mindestens 90 % betrieblich oder vermietet§ 7g Abs. 4 EStG
Sonderabschreibung bis 40 %, verteilbar auf fünf Jahre§ 7g Abs. 5 und 6 EStG
Absetzung nach Restwert und Restnutzungsdauer§ 7a Abs. 9 EStG
Verzinsung 0,15 % je Monat, also 1,8 % jährlich§ 233a i. V. m. § 238 Abs. 1a AO
Verlustausgleich zwischen den Einkunftsarten§ 2 Abs. 3 EStG
Verlustrücktrag und Verlustvortrag§ 10d EStG
Verluste aus Steuerstundungsmodellen§ 15b EStG
Steuerbefreiung kleiner Photovoltaikanlagen§ 3 Nr. 72 EStG
Einkommensteuertarif und Splittingverfahren§ 32a Abs. 1 und 5 EStG
Gewerbesteuerfreibetrag, Messzahl, Anrechnung§§ 11 GewStG, 35 EStG

Berechnung als PDF erhalten

Wir schicken Ihnen die vollständige Auswertung zu: Erstattung, Abschreibungsverlauf, Cashflow und die Punkte, die wir uns in Ihrem Fall genauer ansehen würden. Kein Newsletter, keine Weitergabe.

Lieber gleich einen Termin

Ehrlich beraten

Vier Voraussetzungen – und drei Stellen, an denen es kippt

Der IAB ist kein Selbstläufer. Wer die Bedingungen kennt, spart sich die teure Rückabwicklung.

VoraussetzungWas dahintersteckt
Gewinngrenze 200.000 €Der Gewinn des investierenden Betriebs darf im Bildungsjahr 200.000 € nicht überschreiten. Maßgeblich ist der steuerliche Gewinn einschließlich außerbilanzieller Korrekturen – das hat der BFH zulasten der Steuerpflichtigen entschieden. Ihr übriges Einkommen zählt für diese Grenze nicht mit.
Begünstigtes WirtschaftsgutBeweglich, abnutzbar, Anlagevermögen. Maschinen, Fahrzeuge, Hardware, technische Anlagen – auch gebraucht. Keine Gebäude, keine reinen Nutzungsrechte, kein Umlaufvermögen.
Nutzung ab 90 %Im Anschaffungsjahr und im gesamten Folgejahr fast ausschließlich betrieblich genutzt oder vermietet (§ 7g Abs. 4 EStG). Die Vermietung ist seit 2020 ausdrücklich gleichgestellt – das eröffnet Betreibermodelle.
InvestitionsfristAnschaffung oder Herstellung innerhalb von drei Wirtschaftsjahren nach dem Bildungsjahr. Wir überwachen diese Frist im Mandat.
Photovoltaik bis 30 kW (peak)Fällt die Anlage vollständig unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 72 EStG, wird kein steuerlicher Gewinn ermittelt – ein IAB scheidet dann regelmäßig aus. Der Hebel funktioniert erst oberhalb der Leistungsgrenzen oder bei Einbindung in einen steuerpflichtigen Betrieb.
§ 15b EStG bei BeteiligungsmodellenDer BFH hat entschieden, dass ein Steuerstundungsmodell auch dann vorliegen kann, wenn die prognostizierten Verluste gerade auf einem Investitionsabzugsbetrag beruhen. Greift die Vorschrift, sind die Verluste nur noch mit späteren Gewinnen derselben Einkunftsquelle verrechenbar – der ganze Effekt verpufft. Bei modellhaft vertriebenen Angeboten prüfen wir das vorab.
EinkünfteerzielungsabsichtGerade bei Batteriespeicher- und Container-Modellen prüft die Finanzverwaltung inzwischen genau, ob der Betrieb überhaupt auf einen Totalgewinn angelegt ist. Ohne belastbare Prognoserechnung wird es eng – und dann fallen IAB und Sonderabschreibung gemeinsam.

Abgrenzung

Was nicht begünstigt ist

Der wichtigste Satz zuerst: Der Investitionsabzugsbetrag ist kein allgemeiner Investitionsabzug für Kapitalanlagen. Begünstigt sind ausschließlich abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – neu oder gebraucht. Alles, was Sie nicht anfassen und abschreiben können, fällt heraus.

Immobilien und Grundvermögen

  • Grundstücke
  • Gebäude und Eigentumswohnungen
  • Gebäudeteile und Außenanlagen

Nicht beweglich – und Grund und Boden ist ohnehin nicht abnutzbar. Betriebsvorrichtungen im Gebäude können dagegen begünstigt sein; das ist eine Abgrenzungsfrage im Einzelfall.

Kapitalanlagen

  • Aktien und GmbH-Anteile
  • Fonds und ETF
  • Darlehen und Anleihen
  • Kryptowährungen

Kein Anlagevermögen im Sinne des § 7g EStG, sondern Kapitalvermögen. Auch eine Beteiligung an einer Gesellschaft, die ihrerseits investiert, hilft dem Anleger nicht – begünstigt ist die Investition im eigenen Betrieb.

Immaterielles

  • Rechte und Lizenzen
  • Patente und Marken
  • Firmenwert
  • Software

Die Finanzverwaltung stellt klar, dass immaterielle Wirtschaftsgüter wie Software nicht unter § 7g EStG fallen. Ausnahme sind Trivialprogramme, die als bewegliche Wirtschaftsgüter behandelt werden.

Umlaufvermögen und Grenzfälle

  • Waren und Vorräte
  • Wirtschaftsgüter zum Weiterverkauf
  • über 10 % privat genutzte Gegenstände
  • mobile Tiny Houses

Beim Tiny House ist die Gebäudequalifikation der kritische Punkt: Sobald es dauerhaft ortsfest steht, ist es kein bewegliches Wirtschaftsgut mehr.

Der kritische Prüfpunkt

Eigentum am Wirtschaftsgut – woran Anlegermodelle scheitern

Sie müssen Eigentümer eines individualisierbaren Wirtschaftsguts werden. Nicht Miteigentümer an einem Pool, nicht wirtschaftlich Beteiligter an einem Renditeversprechen, nicht Gläubiger einer Rendite. Genau an dieser Stelle brechen Angebote auseinander, die auf dem Papier nach § 7g EStG aussehen.

01

Individualisierbar?

Hat Ihr Wirtschaftsgut eine Seriennummer, einen Standort, ein Typenschild? Können Sie im Streitfall zeigen, welcher Container, welcher Speicher, welche Maschine Ihnen gehört?

02

Eigentum oder Renditepool?

Zahlen Sie einen Kaufpreis für eine Sache – oder zahlen Sie in ein Programm ein, das Ihnen eine Ausschüttung verspricht? Die zweite Variante trägt keinen Abzugsbetrag.

03

Übergabe und Zuordnung

Übergabeprotokoll, Eigentumsvorbehalt, Eintrag im Anlagenverzeichnis Ihres Betriebs. Ohne saubere Zuordnung fehlt der Nachweis für die Betriebsvermögenseigenschaft.

04

Miet- oder Betreibervertrag

Die Vermietung ist ausdrücklich begünstigt. Der Vertrag muss aber ein echter Miet- oder Pachtvertrag über Ihre Sache sein – keine Gewinnbeteiligung im Mantel eines Mietvertrags.

05

Betreiberbonität und Insolvenzrisiko

Wird der Betreiber insolvent, steht das Wirtschaftsgut irgendwo und erwirtschaftet nichts. Die Nutzungsvoraussetzung des § 7g Abs. 4 EStG läuft trotzdem weiter.

06

Kaufpreis gegen Marktwert

Liegt der Kaufpreis deutlich über dem, was das Gerät am Markt kostet, ist der Steuervorteil bereits im Aufschlag verrechnet – und im Zweifel steht die Angemessenheit zur Diskussion.

Der Satz, auf den es ankommtVerwechseln Sie nicht „IAB-fähig" mit „gute Investition". Ein Wirtschaftsgut kann § 7g EStG lückenlos erfüllen und wirtschaftlich trotzdem eine schlechte Anlage sein. Wir prüfen deshalb immer beides getrennt: die Steuerwirkung auf der einen Seite – Eigentum, Zuordnung, Nutzung, Fristen. Und die Investmentqualität auf der anderen – Kaufpreis gegen Marktwert, Nutzungsdauer, Betreiberbonität, Miet- oder Abnahmevertrag, Rückkaufregelung, Zweitmarkt, Fremdfinanzierung und die realistische Rendite nach Steuern.

Typische Ausgangslagen

Für wen sich der IAB besonders lohnt

Der Investitionsabzugsbetrag ist kein Branchenthema. Er wirkt überall dort, wo in einem Jahr ungewöhnlich viel Steuer anfällt – unabhängig davon, ob Sie eine Praxis führen, einen Handwerksbetrieb oder gar kein Unternehmen. Entscheidend ist allein Ihr Grenzsteuersatz im betreffenden Jahr.

44,31 %

Hoher Grenzsteuersatz

Ab rund 70.000 € zu versteuerndem Einkommen greift der Spitzensteuersatz, ab 277.826 € die Reichensteuer. Mit Solidaritätszuschlag bringt jeder Euro Abzugsbetrag dann 44 bis 47 Cent Liquidität. Je höher der Satz im Bildungsjahr und je niedriger in den Jahren der Nachversteuerung, desto mehr bleibt am Ende tatsächlich hängen.

§ 34 EStG

Abfindung

Eine Abfindung wird zwar nach der Fünftelregelung ermäßigt besteuert, treibt aber das übrige Einkommen des Jahres in die Höhe. Der Abzugsbetrag senkt die laufenden Einkünfte – und damit die Basis, auf der die Fünftelregelung rechnet. Seit 2025 wird die Ermäßigung ohnehin erst in der Veranlagung berücksichtigt, nicht mehr beim Lohnsteuerabzug. Genau dort setzt die Gestaltung an.

§ 16 EStG

Betriebsveräußerung

Wer seinen Betrieb verkauft, versteuert den Veräußerungsgewinn ermäßigt – der Satz nach § 34 Abs. 3 EStG bemisst sich aber am durchschnittlichen Steuersatz des gesamten Jahres. Senken Sie die laufenden Einkünfte, sinkt auch dieser Durchschnitt. Der Abzugsbetrag wird dann in einem anderen Betrieb gebildet, etwa einem neu eröffneten – im aufgegebenen Betrieb geht es nicht, weil dort keine Investition mehr folgt.

Ø glätten

Stark schwankende Einkünfte

Ein Spitzenjahr kostet überproportional viel Steuer, ein schwaches Jahr lässt den Grundfreibetrag verfallen. Der Abzugsbetrag trägt den Gipfel ab und verlagert die Wirkung in flachere Jahre. Bei Projektgeschäft, Boni, Nachzahlungen oder unregelmäßigen Honoraren ist das über mehrere Jahre der größte Hebel – größer als die Ersparnis im Einzeljahr.

Reihenfolge beachten bei außerordentlichen EinkünftenDer Abzugsbetrag mindert zuerst die laufenden Einkünfte. Rutschen diese durch den Abzug ins Negative, greift § 34 Abs. 1 Satz 3 EStG mit einer eigenen Berechnungsweise – die Ermäßigung kann dann teilweise ins Leere laufen. In Jahren mit Abfindung oder Veräußerungsgewinn gehört die Höhe des Abzugsbetrags deshalb durchgerechnet, nicht auf Maximum gestellt.
Auch ohne eigenen BetriebAngestellte, Geschäftsführer und Freiberufler ohne Gewerbebetrieb können den Abzugsbetrag nutzen, sobald sie einen Betrieb eröffnen. Die negativen Einkünfte daraus werden nach § 2 Abs. 3 EStG mit allen anderen Einkunftsarten verrechnet – auch mit Arbeitslohn. Die Gewinngrenze von 200.000 € gilt dabei nur für diesen neuen Betrieb, nicht für Ihr Gesamteinkommen.
Beratung zum Investitionsabzugsbetrag bei hohem Grenzsteuersatz, Abfindung, Betriebsveräußerung und schwankenden Einkünften
Häufig übersehen: der IAB im NachhineinSolange die Veranlagung noch änderbar ist – etwa bei Vorbehalt der Nachprüfung oder laufendem Einspruch – lässt sich ein Abzugsbetrag auch für zurückliegende Jahre bilden. Nach einer Betriebsprüfung mit Gewinnerhöhung ist das oft das wirksamste Gegenmittel überhaupt.

Häufige Fragen

Was Mandanten vor dem ersten Gespräch fragen

Wie hoch ist der Investitionsabzugsbetrag maximal?

Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, gedeckelt auf 200.000 € je Betrieb. Der Höchstbetrag gilt für die Summe aller in den letzten drei Wirtschaftsjahren gebildeten und noch nicht hinzugerechneten Beträge.

Gilt die Gewinngrenze von 200.000 Euro für mein Gesamteinkommen?

Nein. Maßgeblich ist der Gewinn des Betriebs, in dem der Abzugsbetrag gebildet wird. Ihr Gehalt, Ihr Praxisgewinn oder Mieteinkünfte spielen für diese Grenze keine Rolle – wohl aber für die Höhe der Erstattung, weil sie Ihren Grenzsteuersatz bestimmen.

Kann ich den IAB auch als Angestellter nutzen?

Ja, sofern Sie einen Betrieb eröffnen. Die negativen Einkünfte aus dem neuen Gewerbebetrieb werden nach § 2 Abs. 3 EStG mit Ihren übrigen Einkünften verrechnet, also auch mit Arbeitslohn. Voraussetzung ist eine echte unternehmerische Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht – eine reine Steuerhülle trägt nicht.

Was, wenn meine Steuerlast niedriger ist als der Abzugsbetrag?

Dann wird der übersteigende Teil nicht sofort wirksam. Er geht aber nicht verloren, sondern wird nach § 10d EStG ins Vorjahr zurückgetragen oder in Folgejahre vorgetragen. Der Effekt tritt dadurch nur zeitversetzt ein.

Wie viele Zinsen fallen an, wenn ich nicht investiere?

1,8 % pro Jahr, also 0,15 % je vollem Monat (§ 238 Abs. 1a AO). Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Bildungsjahres. Der früher geltende Satz von 6 % ist überholt – das Bundesverfassungsgericht hat ihn mit Beschluss vom 8. Juli 2021 (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) für Zeiträume ab 2014 verworfen. Beachten Sie: Nachzahlungszinsen sind nach § 4 Abs. 5b und § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar.

Kann ich IAB und Sonderabschreibung kombinieren?

Ja, das ist der Regelfall. Die Sonderabschreibung von bis zu 40 % bemisst sich nach den bereits um den IAB geminderten Anschaffungskosten – sie wirkt also nicht doppelt auf dieselbe Basis. Zusammen sind im Anschaffungsjahr rechnerisch rund 70 % der Investitionskosten als Aufwand angesetzt.

Muss ich das Wirtschaftsgut selbst nutzen?

Nein. Seit 2020 ist die Vermietung ausdrücklich begünstigt (§ 7g Abs. 1 Satz 1 EStG). Sie können eine Anlage verpachten oder die technische Betriebsführung an einen Dienstleister vergeben. Entscheidend bleibt die Grenze von 90 % betrieblicher Nutzung oder Vermietung.

Muss ich für den IAB wirklich eine Firma gründen?

Wenn noch kein Betrieb besteht: ja, aber der Aufwand ist überschaubar. Für ein Einzelunternehmen genügt die Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt, in vielen Kommunen online, Gebühr rund 25 Euro. Kein Handelsregister, kein Notar. Für eine GbR mit dem Ehepartner reicht ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag. Die Buchführung läuft als Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Hilft der IAB auch bei einer Abfindung oder einem Betriebsverkauf?

Ja, und dort oft besonders wirksam. Abfindungen und Veräußerungsgewinne werden zwar nach § 34 EStG ermäßigt besteuert, die Ermäßigung bemisst sich aber am übrigen Einkommen des Jahres. Senkt der Abzugsbetrag die laufenden Einkünfte, sinkt auch die Bemessungsgrundlage der Ermäßigung. Zwei Einschränkungen: Im aufgegebenen Betrieb selbst lässt sich kein Abzugsbetrag mehr bilden, weil dort keine Investition folgt – er gehört in einen anderen oder neu eröffneten Betrieb. Und rutschen die laufenden Einkünfte durch den Abzug ins Negative, greift § 34 Abs. 1 Satz 3 EStG mit einer eigenen Berechnungsweise. Die Höhe des Abzugsbetrags gehört in solchen Jahren durchgerechnet.

Ist das Ergebnis des Rechners verbindlich?

Nein. Der Rechner arbeitet mit der amtlichen Tarifformel des § 32a EStG für 2026 und typisierten Annahmen zu Ertrag und Finanzierung. Er ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls – insbesondere nicht zu Gewinngrenze, Nutzungsvoraussetzung und Investitionsabsicht.

Zusammenarbeit

Von der Strukturierung bis zur Erklärung

1

Prüfung und Struktur

Wir klären Rechtsform und Betriebszuordnung, prüfen das Projekt auf steuerliche Belastbarkeit und dokumentieren die Investitionsabsicht prüfungsfest. Der Einstieg ist ein 30-Minuten-Gespräch zu Ihrer konkreten Frage.

2

Umsetzung in der Erklärung

Bildung des Abzugsbetrags in Anlage EÜR und G, Abstimmung mit den übrigen Einkünften, Optimierung des Erstattungsbetrags – auf Wunsch rückwirkend für noch offene Jahre.

3

Laufende Betreuung

Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärungen und Überwachung der Dreijahresfrist bis zur tatsächlichen Anschaffung – inklusive Abstimmung mit Bank und Anbieter.

Trägt der IAB Ihre Investition wirklich?

Der Rechner zeigt die Größenordnung. Ob Gewinngrenze, Nutzungsvoraussetzung und Investitionsabsicht in Ihrem Fall halten – und ob sich die Investition auch ohne den Steuereffekt rechnet – klären wir im Gespräch. 30 Minuten, konkrete Frage, klare Antwort.

Freie Termine direkt im Kalender – ohne Rückfrage, ohne Warteschleife.

Der IAB-Rechner ist ein unverbindliches Informationsangebot der Steuerkanzlei Brand, Paul-Hartmann-Str. 61, 89522 Heidenheim an der Brenz. Er bildet typisierte Standardfälle ab und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.
© 2026 Steuerkanzlei Brand · Heiko Brand, Steuerberater. Rechenmodell, Texte, Gestaltung und Programmierung sind urheberrechtlich geschützt (§§ 2, 69a UrhG). Kennung IAB-7G-SKB-2026-A.

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