Steuerkanzlei Brand · Heidenheim an der Brenz
Gewinn ist eine Rechengröße. Liquidität ist der Kontostand am Zehnten. Dieser Rechner zeigt Ihnen beides getrennt – mit Zahlungszielen, Umsatzsteuer-Zahllast und Steuerterminen an den Tagen, an denen sie tatsächlich fällig werden.

In 90 Sekunden
Zwischen dem Auftrag und dem Zahlungseingang liegen Wochen. Zwischen der Rechnung und der Umsatzsteuer-Zahllast liegen zehn Tage. Genau in dieser Lücke entsteht der Engpass – unabhängig davon, wie gut das Jahr läuft.
Material, Löhne und Fremdleistungen sind bezahlt, lange bevor der Kunde überweist. Je schneller Sie wachsen, desto größer wird dieser Vorschuss.
Bei der Soll-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer mit der Rechnung, nicht mit der Zahlung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG). Sie führen Geld ab, das noch niemand überwiesen hat.
Vorauszahlungen am 10. März, Juni, September und Dezember, dazu Nachzahlung und angehobene laufende Vorauszahlung im selben Bescheid. Ein Durchschnittsmonat sagt darüber nichts.
Ablauf
Umsatz, Rohertragsquote, monatliche Auszahlungen, Kontostand. Das genügt für die Größenordnung und für die Frage, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht.
Forderungslaufzeit, Lieferantenziel, Umsatzsteuersatz, Soll- oder Ist-Versteuerung, Dauerfristverlängerung, Vorauszahlungen, Sonderbelastung. Jetzt liegen die Spitzen dort, wo sie hingehören.
Aus der Finanzbuchhaltung kommen offene Posten, Zahlungsverhalten und Steuerkonto. Aus der Schätzung wird eine Planung, die einer Bank standhält.
Eine Liquiditätsplanung ist kein Dokument, sondern ein Rhythmus. Über die digitale Buchführung liegen die Zahlen ohnehin vor – die Fortschreibung kostet dann kaum noch Aufwand.

Vier Ausgangslagen
Jede Kachel setzt den Rechner auf eine typische Konstellation. Sie können anschließend jeden Wert überschreiben.
Interaktiver Rechner
Vier Regler genügen für das Bild. Alles Weitere steckt im Profi-Modus – einschließlich der Umsatzsteuer-Zahllast, die in Vergleichsrechnern regelmäßig fehlt.
Ausgangslage wählen – setzt Umsatz, Kostenstruktur und Zahlungsziele
Ihre Eckdaten
Der Rechner bildet eine rollierende Monatsrechnung über zwölf Monate ab, beginnend im laufenden Monat.
Einzahlungen. Der Monatsumsatz wird brutto angesetzt und um das Zahlungsziel verschoben; liegt das Ziel zwischen zwei Monaten, wird anteilig aufgeteilt. Der Bestand offener Forderungen fließt gleichmäßig über die dem Zahlungsziel entsprechende Zahl von Monaten zu. Beide Größen werden um die Ausfallquote gekürzt.
Wareneinsatz. Umsatz abzüglich Rohertrag, brutto, verschoben um das Lieferantenziel. Der Bestand fälliger Verbindlichkeiten wird im ersten Monat gezahlt.
Umsatzsteuer. Bei Soll-Versteuerung entsteht die Steuer mit dem Umsatz des Monats (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG), bei Ist-Versteuerung mit dem Geldeingang (§ 20 UStG). Abgezogen wird die Vorsteuer aus Wareneinsatz und aus dem vorsteuerbehafteten Anteil der übrigen Auszahlungen. Die Zahllast wird am 10. des Folgemonats fällig (§ 18 Abs. 1 UStG), mit Dauerfristverlängerung einen Monat später (§ 46 UStDV).
Einmal- statt Dauereffekt. Ist-Versteuerung und Dauerfristverlängerung verschieben die Zahllast um eine Periode. Im eingeschwungenen Zustand ändert das den monatlichen Saldo nicht mehr – der Vorteil ist ein einmaliger Niveausprung in Höhe von etwa einer Monatszahllast. Der Rechner weist ihn deshalb als Hinweis aus und rechnet ihn nicht in den laufenden Saldo hinein.
Ertragsteuern. Die eingegebene Quartalsvorauszahlung wird in den Kalendermonaten März, Juni, September und Dezember angesetzt (§ 37 Abs. 1 EStG, § 31 KStG, § 19 GewStG).
Kreditlinie. Die Leitkennzahl rechnet ohne die freie Linie. Sie wird als zweite, gestrichelte Linie zusätzlich dargestellt. Für die Kostenvergleiche ist ein Sollzins von 9,9 % p. a. hinterlegt.
Was der Rechner nicht abbildet. Saisonverläufe über die Szenariokurve hinaus, Bestandsveränderungen bei Vorräten und unfertigen Leistungen, Investitionen und Abschreibungen, Tilgungsstruktur einzelner Darlehen, Lohnsteuer und Sozialversicherung als eigene Zahlungsreihe, Factoring, Fördermittel, Rechnungsabgrenzung, Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung nach § 47 UStDV. Die Auszahlungen werden konstant gehalten, obwohl Löhne und Mieten sich unterjährig ändern.
Konstanten, jährlich zu prüfen. Säumniszuschlag 1 % je angefangenem Monat auf den auf 50 € abgerundeten Betrag (§ 240 Abs. 1 Satz 1 AO). Stundungszinsen 0,5 % je vollem Monat (§§ 234, 238 Abs. 1 AO). Umsatzsteuersätze 19 % und 7 % (§ 12 UStG). Sollzins Kreditlinie 9,9 % p. a. als Vorgabewert.
Wir schicken Ihnen die vollständige Vorschau zu: Monatsverlauf, Reichweite, Stresstest und die Punkte, die wir uns in Ihrem Fall genauer ansehen würden. Kein Newsletter, keine Weitergabe. Ohne Formular geht es auch – der Ausdruck steht direkt daneben.
Wo die Planung schiefgeht
Nicht die Prognose ist das Problem, sondern die Annahmen darunter. Diese fünf kosten in der Praxis das meiste Geld.
| Annahme | Was in der Praxis passiert | Wirkung auf die Liquidität |
|---|---|---|
| Kunden zahlen zum Zahlungsziel | Das vereinbarte Ziel und die tatsächliche Laufzeit unterscheiden sich fast immer um zwei bis vier Wochen. | Ein Monatsumsatz mehr im Umlaufvermögen gebunden |
| Der Gewinn kommt aufs Konto | Zwischen Ergebnis und Kontostand liegen Tilgung, Vorratsaufbau, Entnahmen und Steuerzahlungen – alles nicht in der Gewinnrechnung sichtbar. | Positives Ergebnis bei sinkendem Bestand |
| Die Umsatzsteuer ist durchlaufend | Bei Soll-Versteuerung wird sie fällig, bevor der Kunde zahlt. Das ist kein Durchlauf, sondern eine Vorfinanzierung. | Rund ein Sechstel des Umsatzes zeitweise vorfinanziert |
| Die Steuervorauszahlung bleibt gleich | Nach einem guten Jahr hebt das Finanzamt die laufende Vorauszahlung an – im selben Bescheid wie die Nachzahlung. | Doppelbelastung in einem einzigen Monat |
| Die Linie steht zur Verfügung | Kontokorrentlinien sind widerruflich. Die Bank prüft, wenn die Zahlen sich drehen – also genau dann, wenn die Linie gebraucht wird. | Reserve fällt aus, wenn sie zählt |
Der kritische Prüfpunkt

In fast jedem Gespräch fällt derselbe Satz: Die Reichweite sei kein Problem, es stehe ja noch die Linie zur Verfügung. Rechnerisch stimmt das. Praktisch ist es der Punkt, an dem Planungen scheitern.
Die Linie ist ein Kredit auf Abruf, kein Guthaben. Sie ist zu dem Zeitpunkt am wertvollsten, an dem die Bank am genauesten hinsieht – nach dem ersten schwachen Quartal, nach der ersten verspäteten Auswertung, nach dem ersten Anruf wegen einer Überziehung.
Praktische Folge: Rechnen Sie Ihre Reichweite immer zweimal. Einmal mit der Linie, weil das die Realität Ihres Kontos abbildet. Und einmal ohne, weil das die Realität Ihres Verhandlungsspielraums abbildet. Der Abstand zwischen beiden Zahlen ist Ihr eigentliches Risiko.
Abgrenzung
Damit klar ist, worüber wir sprechen – und worüber nicht.
Ob ein Insolvenzgrund vorliegt, ist eine Rechtsfrage. Sie gehört in die Hand von Geschäftsführung, Fachberatung und Rechtsanwalt – nicht in ein Webformular.
Der Rechner zeigt, ob und wann es eng wird. Was dann geschieht, ist ein eigenes Projekt mit eigenem Team.
Wenn der Rohertrag die Fixkosten dauerhaft nicht deckt, ist das kein Liquiditätsproblem. Dann führt der Weg über die Kalkulation.
Die Anpassung nach § 37 Abs. 3 EStG und ein Antrag nach § 222 AO sind oft die schnellsten Hebel – aber sie brauchen eine Begründung und einen Absender.
Für wen sich der Check besonders lohnt
Wachstum bindet Geld: Material, Vorleistung und Umsatzsteuer laufen dem Zahlungseingang voraus. Je besser das Jahr, desto größer der Vorschuss.
Umsatz sinkt, Kosten folgen mit Verzögerung. Der Rechner zeigt, wie viele Monate Anpassungszeit noch bleiben.
Nachzahlung und angehobene Vorauszahlung treffen im selben Monat. Wer das vorher rechnet, kann die Anpassung beantragen, statt sie zu erleiden.
Eine fortgeschriebene Planung ist das stärkste Argument am Tisch – und der Unterschied zwischen Verlängerung und Kürzung.
Liegen die Belege laufend digital vor, ist die Vorschau kein Sonderprojekt mehr, sondern ein Nebenprodukt der Buchhaltung.
Wer aus der Hochsaison kommt, überschätzt regelmäßig den Puffer. Entscheidend ist der Tiefpunkt, nicht der Durchschnitt.
Häufige Fragen
Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. In der Praxis gilt: Unter drei Monaten wird jede Störung zum Problem, weil die Reaktionszeit fehlt. Zwischen drei und sechs Monaten ist Anpassung möglich, aber nicht bequem. Ab sechs Monaten haben Sie Verhandlungsspielraum – gegenüber Lieferanten, Kunden und Bank. Entscheidend ist weniger der absolute Wert als die Richtung über die letzten Monate.
Auf dem Konto ja, in der Planung nur mit Vorbehalt. Die Linie ist ein widerruflicher Kredit: Nach Nr. 19 Abs. 3 der AGB-Banken und § 490 Abs. 1 BGB kann die Bank bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse kündigen. Genau dieser Fall tritt ein, wenn Sie die Linie brauchen. Deshalb zeigt der Rechner beide Werte getrennt – die Leitkennzahl rechnet ohne sie.
Weil Gewinn und Zahlungsfähigkeit unterschiedliche Größen sind. Tilgung mindert das Konto, aber nicht den Gewinn. Vorratsaufbau und offene Forderungen binden Geld, ohne das Ergebnis zu berühren. Entnahmen und Steuerzahlungen kommen nach dem Gewinn. Und Abschreibungen mindern den Gewinn, ohne dass Geld fließt. Ein profitabler Betrieb kann deshalb zahlungsunfähig werden – und ein defizitärer eine Weile flüssig bleiben.
Bei der Soll-Versteuerung entsteht die Steuer mit Ausführung der Leistung und Rechnungstellung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG), nicht mit der Zahlung. Sie führen also Geld ab, das der Kunde noch gar nicht überwiesen hat. Bei 19 % und 45 Tagen Zahlungsziel finanzieren Sie dauerhaft rund einen halben Monatsumsatz an Steuer vor.
Sie verschiebt die Entstehung der Umsatzsteuer auf den Geldeingang (§ 20 UStG). Der Effekt ist einmalig, aber spürbar: Sie gewinnen dauerhaft etwa die Zeit Ihres Zahlungsziels an Liquidität. Zulässig ist die Ist-Versteuerung auf Antrag unter anderem bei Unterschreiten der Umsatzgrenze des § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG und bei Angehörigen freier Berufe nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen und ob der Wechsel sinnvoll ist, gehört geprüft – der Wechsel wirkt auch auf den Vorsteuerabzug zurück.
Sie verschiebt Abgabe und Zahlung der Voranmeldung um einen Monat (§ 46 UStDV). Bei monatlicher Abgabe ist dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres zu leisten (§ 47 UStDV), die im Dezember angerechnet wird. Unterm Strich ein dauerhafter Zeitgewinn von einem Monat gegen eine einmalige Vorleistung.
Eine Stundung nach § 222 AO setzt eine erhebliche Härte voraus und darf den Anspruch nicht gefährden; sie wird in der Regel gegen Sicherheitsleistung und ratierlich gewährt. Verzinst wird mit 0,5 % je vollem Monat, also 6 % im Jahr (§§ 234, 238 Abs. 1 AO). Einfach nicht zu zahlen ist teurer: Säumniszuschläge betragen 1 % je angefangenem Monat auf den auf 50 € abgerundeten Betrag (§ 240 Abs. 1 Satz 1 AO), das sind 12 % im Jahr – und die Vollstreckung ruht dabei nicht.
Ja. Das Finanzamt kann die Vorauszahlungen an die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres anpassen (§ 37 Abs. 3 Satz 3 EStG, für die Gewerbesteuer § 19 Abs. 3 GewStG). Das ist in vielen Fällen der schnellste und billigste Liquiditätshebel überhaupt, weil er keine Zinsen kostet. Er braucht allerdings eine nachvollziehbare Prognose – und genau die liefert eine Liquiditäts- und Ergebnisvorschau.
Das ist keine Finanzierungsoption. Beiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig (§ 23 Abs. 1 Satz 2 SGB IV). Das Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen ist nach § 266a Abs. 1 StGB strafbar, unabhängig von der wirtschaftlichen Lage. Wenn es eng wird, sind Beiträge und Löhne die letzten Posten, an denen gespart wird – nicht die ersten.
Monatlich, sobald die Reichweite unter etwa sechs Monate fällt; quartalsweise, solange sie darüber liegt. Eine Planung, die einmal im Jahr entsteht, ist am Tag ihrer Fertigstellung veraltet. Liegen die Belege digital vor, ist die Fortschreibung ein Nebenprodukt der laufenden Buchführung und kostet kaum zusätzlichen Aufwand.
Die BWA zeigt das Ergebnis der Vergangenheit, die Liquiditätsvorschau die Zahlungsfähigkeit der Zukunft. Beide brauchen einander: Die BWA liefert die Erfahrungswerte, aus denen die Vorschau ihre Annahmen zieht. Nur zusammen ergeben sie ein Steuerungsinstrument.
Nein. Der Rechner arbeitet mit vereinfachten, typisierten Annahmen und Ihren Eingaben. Er ersetzt weder eine Liquiditätsplanung auf Basis der tatsächlichen Buchführungsdaten noch eine Beratung im Einzelfall. Er ist ein Frühwarnsignal – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Zusammenarbeit
Wir spiegeln Ihre Eingaben gegen die tatsächlichen Zahlen: offene Posten, Zahlungsverhalten der Kunden, Steuerkonto, Kreditverträge. Ergebnis ist eine Zwölfmonatsvorschau, die trägt.
Anpassung der Vorauszahlungen, Prüfung der Ist-Versteuerung und der Dauerfristverlängerung, Forderungsmanagement, Zahlungsziele, Finanzierungsstruktur. Wir rechnen jede Maßnahme, bevor wir sie empfehlen.
Über die digitale Buchführung liegen die Daten ohnehin vor. Die Vorschau wird monatlich aktualisiert – Sie sehen die Entwicklung, bevor sie auf dem Konto ankommt.
Einstieg ist ein 30-Minuten-Gespräch zu Ihrer konkreten Frage.
Betriebswirtschaftliche Beratung · Rechnungswesen · Unternehmen online – digitale Buchführung · IAB-Rechner § 7g EStG

Der Rechner zeigt die Größenordnung. Ob Ihre Zahlungsziele, Ihre Steuertermine und Ihre Finanzierung zusammenpassen – und welche Hebel in Ihrem Fall am schnellsten wirken – klären wir im Erstgespräch.
Freie Termine direkt im Kalender – ohne Rückfrage, ohne Warteschleife.
Der Liquiditätsrechner ist ein unverbindliches Informationsangebot der Steuerkanzlei Brand, Paul-Hartmann-Str. 61, 89522 Heidenheim an der Brenz. Er bildet typisierte Standardfälle vereinfacht ab, beruht ausschließlich auf Ihren Eingaben und ersetzt weder eine Liquiditätsplanung auf Basis der tatsächlichen Buchführungsdaten noch eine Beratung im Einzelfall. Er trifft insbesondere keine Aussage zum Vorliegen eines Insolvenzgrundes; diese Beurteilung obliegt der Geschäftsleitung und der einschlägigen Fachberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser; es werden keine Eingaben übertragen, solange Sie das Formular nicht absenden. Rechtsstand: 2026.
© 2026 Steuerkanzlei Brand · Heiko Brand, Steuerberater. Rechenmodell, Texte, Gestaltung und Programmierung sind urheberrechtlich geschützt (§§ 2, 69a UrhG). Kennung LIQ-PLAN-SKB-2026-B.
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