Immobilien

Steuerrecht | Steueroptimierung | Beratung bei Erwerb, Bewirtschaftung und Veräußerung von Immobilien

Was Sie wissen müssen ...

Immobilien - Betongold, Altervorsorge, Eigenheim, Rendite

Immobilien, wie Häuser, Wohnungen oder gewerbliche Objekte, bleiben in Anbetracht der anhaltenden Niedrigzinsphase eine der wichtigsten Anlageformen. Im Vergleich zu anderen klassischen Anlageformen versprechen sie höhere Renditeaussichten.

Der Renditeerfolg von Immobilien ist dabei maßgeblich von den steuerlichen Rahmenbedingungen abhängig. Auf jeder Stufe des „Lebenszyklus“ eines Immobilieninvestments ergeben sich steuerrechtliche Fragestellungen, die bereits im Vorfeld mit in die Investitionsentscheidung einbezogen werden sollten. Das Thema Immobilien und Steuern ist vielfältig, komplex und betrifft meist unterschiedliche Steuerarten.

Wer profitiert von unserem Immobilien-Wissen?

  • institutionelle Anleger,
  • Bauentwickler und
  • vermögende Privatpersonen.

Natürlich auch jeder mit Eigenheim oder bei Vermietung (Wohnung/Gewerbe/airbnb).

Als “Zertifizierter Berater für Immobilienbesteuerung und -verwaltung (IFU / ISM gGmbH)” beraten wir Sie gerne in in allen steuerrechtlichen Belangen, im Immobiliensteuerrecht während des gesamten Lebenszyklus Ihrer Immobilie: beim Investment oder der Entwicklung, dem Halten und Bewirtschaften sowie dem Verkauf.

Unsere Beratungsleistungen im Immobiliensteuerrecht

Investment / Erwerb / Entwicklung

Phase 1

  • Prüfung und Implementierung der optimalen Investitionsstruktur, insbesondere unter Berücksichtigung
    • der Grunderwerbsteuer und Optimierungsmöglichkeiten bei sog. Share Deals,
    • der Umsatzsteuerschuldnerschaft und etwaiger Vorsteuerkorrekturen nach § 15a UStG im Falle des Erwerbs im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
    • der Vermeidung von Gewerbesteuer beim späteren Halten und Bewirtschaften
  • Entwurf und Verhandlung von Steuerklauseln im Kaufvertrag zur Verringerung möglicher Haftungsrisiken
  • Beratung von Bauentwicklern und Generalunternehmern zur Bauabzugsteuer nach § 48 EStG

Halten / Bewirtschaften

Phase 2

  • Beratung zu Fragen der Bilanzierung und der laufenden Besteuerung mit
    • Einkommen- und Körperschaftsteuer
    • Umsatzsteuer
    • Grundsteuer nach der kürzlich erfolgten Grundsteuerreform
    • Gewerbesteueroptimierung

Exit / Veräußerung

Phase 3

  • Beratung zum steuerlich optimalen Exit aus dem Immobilieninvestment
  • Optimierung der Besteuerung des Veräußerungsgewinns mit Einkommen-/Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
  • Grunderwerbsteueroptimierung
  • Beratung zur Umsatzsteuer, insbes. zur sog. Geschäftsveräußerung im Ganzen
  • Entwurf und Verhandlung von Steuerklauseln im Kaufvertrag zur Abgrenzung der Haftung für Steuerschulden
  • Beratung zur Erbschaft-/Schenkungsteuer im Fall der Vermögensnachfolge

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