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Hinweise und Vorlagen von Steuerberater Heiko Brand für die Tragfähigkeitsbescheinigung zur Beantragung des Gründungszuschusses bei der Agentur für Arbeit

Einführung:
Du willst dich selbstständig machen und den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit nutzen? Dann brauchst du eine fachkundige Stellungnahme – und die bekommst du bei uns. Wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie du dein Gründungskonzept erstellst – mit Textteil, Finanzplanung und unseren erprobten Vorlagen.
Was ist eine fachkundige Stellungnahme?
Die Agentur für Arbeit prüft, ob deine Geschäftsidee wirtschaftlich tragfähig ist. Dafür brauchst du ein überzeugendes Gründungskonzept. Dieses prüfen wir als fachkundige Stelle – und bestätigen dir deine Tragfähigkeit.
Textteil (inkl. Download-Link mit Screenshot)
Zahlenteil (inkl. Excel-Vorschau, Tipps)
Private Ausgaben
Optional: Lebenslauf, Gewerbeanmeldung
Wer bin ich?
Was mache ich?
Warum soll der Kunde zu mir kommen?
Bitte beantworten Sie diese Leitfragen in einem kurzen Fließtext:
Dafür erhalten Sie eine ausfüllbare Word-Vorlage.
Finanzplanung (Planrechnung)
Bitte erstellen Sie eine einfache Finanzplanung für die ersten 12 Monate (bei Bedarf auch für 2–3 Jahre):
Nutzen Sie hierfür die bereitgestellte Excel-Vorlage.
Es ist erforderlich zu prüfen, ob der voraussichtliche Gewinn zur Deckung der privaten Lebenshaltungskosten ausreicht. Bitte tragen Sie dazu Ihre aktuellen Ausgaben in die Excel-Tabelle „Private Lebenshaltungskosten“ ein. Die Kategorien sind bereits vorgegeben.


Auf dieser Seite zeige ich dir, was du bei der Erstellung deines Finanzplans für den Antrag auf Gründungszuschuss beachten solltest. Der Finanzplan besteht aus vier Seiten: dem Kapitalbedarfsplan (Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan) und drei Seiten für den Umsatz- und Rentabilitätsplan (Umsatz- und Rentabilitätsvorschau).
Im Folgenden werde ich versuchen Dir die Details der Erstellung des Finanzplans genauer zu erklären.
Des Weiteren kannst Du Dir gerne mein kostenfreies Excel-Tool downloaden. Dieses Excel-Tool hat schon tausendfach Gründerinnen und Gründern zum Gründungszuschuss verholfen.
Im Kapitalbedarfsplan werden die wichtigsten Erstinvestitionen, die zur Gründung gebraucht werden mit ihren Einkaufspreisen erfasst. Z.B. die Investition für eine Unternehmens-Logo-Entwicklung, Briefpapier, Computer, Laptop, Software und Büromöbel, aber auch Renovierungskosten. Das sind typische Beispiele, die Du durch Deinen individuellen und konkreten Investitionsbedarf darstellen sollst.
Des Weiteren werden hier die Gründungskosten (z.B. fachkundige Stellungnahme, Gewerbeanmeldung) und die Betriebsmittel für die ersten Monate berücksichtigt, wenn Dein Umsatz- und Rentabilitätsplan ein negatives Ergebnis in den ersten Monaten ausweist.
Das Ergebnis aller dieser Positionen ist also Dein Kapitalbedarf, den Du mit Deinem Eigenkapital decken solltest. Beachte, dass bei fehlendem Eigenkapital, zur Deckung Deines selbst errechneten Kapitalbedarfs, die Frage nach der Finanzierung von Dir zu beantworten ist.

Der Umsatz- und Rentabilitätsplan für das erste Jahr beginnt mit Deinem Gründungsmonat. Nicht jede Gründung beginnt im Januar, demnach ist das erste Jahr oft ein Rumpfgeschäftsjahr und besteht aus weniger als 12 Kalendermonaten.
Mein Tipp: Viele finden es schwer, die eigenen Umsätze in die Zukunft zu planen. Du stehst mit diesem Eindruck nicht alleine da. Deshalb beginne zunächst mit Deinen monatlichen betrieblichen Kosten, die Du bezahlen musst. Denke an die regelmäßigen Marketingkosten, den Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsbeitrag, Telefon, Webhosting, Druckerpatronen, Papier und die monatliche Rücklage für die Steuerberaterkosten für Deine betriebliche Jahressteuererklärung. Bitte kalkuliere und erfasse immer in glatten Eurobeträgen!
Jetzt hast Du Dir erarbeitet wie hoch Deine ungefähren monatlichen betrieblichen Kosten sein werden. Jetzt geht es an die Umsatzplanung. Dein Leistungs- und/oder Warenangebot, solltest Du am besten auf drei Geschäftsfelder aufteilen. Es ist nicht zwingend vorgeschrieben, sondern macht Deine Umsatzplanung sicherer. Der Großteil der freiberuflichen Gründungen beruht im Wesentlichen auf dem Geschäftsfeld der Beratung, was auch kein Problem darstellt.
Nachdem Du also die betrieblichen Kosten und die Umsatzplanung eingetragen hast, zeigt Dir die Zeile „Betriebsergebnis“ den monatlichen Überschuss an (oder die Unterdeckung), von dem Du zwingend, spätestens im sechsten Monat nach Gründung, Deine Privatkosten alleine bestreiten können musst.
Hinweis: Es ist völlig normal, dass in den ersten ca. fünf Monaten Dein Betriebsergebnis erst langsam ansteigt.
Bitte vernachlässige Sacheinlagen. Vernachlässige auch grundsätzlich die Abschreibungen.
Wichtiger Hinweis: Des Weiteren gehören weder der Gründungszuschuss noch der Krankenversicherungsbeitrag und andere Privatkosten in die Umsatz- und Rentabilitätsplanung eines Einzelunternehmens.

Dein Umsatz- und Rentabilitätsplan für das zweite Jahr beginnt mit dem Monat Januar und endet mit dem Dezember, so wie es auch bei der Einnahmen-Überschussrechnung üblich ist.
Tipp: Auch hier beginnst Du wieder zuerst mit dem Erfassen der monatlichen betrieblichen Kosten. Bedenke, dass Kosten steigen können und bei den Umsätzen gibt es viele Branchen, die von saisonalen Schwankungen betroffen sind und die wirken sich natürlich auch auf die entsprechenden Monate in Deinem Plan aus. Das musst Du darstellen. Merke Dir, dass kein Unternehmen jeden Monat die gleiche Höhe an Umsatz macht. Hingegen kann es schon vorkommen, dass die monatlichen Betriebskosten gleich hoch sind. Trotz dieser Schwankungen muss Dein Betriebsergebnis zwingend Deine monatlichen Lebenshaltungskosten decken.

Den Umsatz- und Rentabilitätsplan für das dritte Jahr machst Du jetzt schon fast „im Schlaf“. Du überträgst am Besten die Umsätze vom Januar aus dem zweiten Jahr in den Monat Januar des dritten Jahres und erhöhst dabei den Betrag um ca. 10 %. Das machst Du mit allen Umsätzen so weiter. Es handelt sich um eine realistische Steigerung zu der Du im dritten Jahr kommen solltest.
Bei den Kosten gehst Du genauso vor, die Erhöhung sollte ca. 3% betragen.
So, das war es jetzt mit Deinem Finanzplan. Alles klar? 🙂
Jetzt brauchst Du nur noch jemanden, der alles inhaltlich prüft und etwaige Fehler korrigiert, um eine fachkundige Stellungnahme zu erhalten. Das können wir sehr gerne für Dich übernehmen!

Wir beraten Sie auch wenn Sie nur einmalig Beratungsbedarf haben bzw. noch kein Mandant sind. Die Kosten hierfür betragen 350€ netto zzgl. Umsatzsteuer und sind direkt beim Beratungstermin in bar mitzubringen. Sie bekommen eine Rechnung und eine Quittung.
Sie wollen ein neues Unternehmen gründen, Ihr junges Unternehmen erweitern oder eine Firma übernehmen?
Wir stehen Ihnen von Anfang an zur Seite – mit wichtigen Tipps, Informationen und der passenden Förderung.
Wir sind akkreditierter Berater bei der BAFA, KfW und RKW.
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