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Gerade für Existenzgründer ist eine umfassende Beratung wichtig, die alle relevanten steuerlichen und rechtlichen Aspekte berücksichtigt. Nur so können die Weichen von Anfang an richtig gestellt werden.
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Existenzgründung
Steuerberater Heiko Brand ist als Gründungsberater bei verschiedenen Beraterbörsen gelistet und hat schon viele Gründer zu einer gesicherten Existenz geholfen.
Sie wollen ein neues Unternehmen gründen, Ihr junges Unternehmen erweitern oder eine Firma übernehmen? Wir stehen Ihnen von Anfang an zur Seite – mit wichtigen Tipps, Informationen und der passenden Förderung.
Stellen Sie die Weichen für eine erfolgreiche unternehmerische Zukunft: Wir fördern Sie mit günstigen Krediten und attraktiven Zuschüssen, wenn Sie forschen und entwickeln oder neue Produkte und Verfahren einführen.
Nachfolgend finden Sie Neuigkeiten, Aktuelles und weitere Informationen für Existenzgründer!
Zu folgenden Themen finden Sie nützliche Hinweise:
Wie können Sie sich einen Kredit sichern, ohne über Sicherheiten zu verfügen? Wir zeigen Ihnen eine Lösung, die als vollwertige Sicherheit bei Banken gilt.
Die Erfolgs- und Finanzplanung stellt die zukünftige Unternehmensentwicklung für die nächsten 3 -5 Jahre dar.
Welche Kennzahlen spielen für die Finanzierung eine Rolle? Wir erläutern hier die wichtigsten und stellen sie grafisch dar.
Erfahren Sie hier, warum Werbegeschenke auch für Existenzgründer eine wichtige Rolle spielen!
Lernsen Sie hier, wie sich in drei einfachen Stufen eine Kundenbindung aufbauen können.
MEISTERZWANG FÜR DIE SELBSTÄNDIGKEIT
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass auch weiterhin der Meistertitel für bestimmte Existenzgründungen im Handwerk nötig ist.
Personenunternehmen oder Kapitalgesellschaft? Wo sind die Unterschiede und was ist zu beachten?
Wollen auch Sie neue Kunden mit Hilfe von Referenzen für sich gewinnen? Lesen Sie hier, wie Sie das schaffen!
Hier erfahren Sie, wie Sie als Startup soziale Netzwerke für Ihr Marketing nutzen können.
TYPISCHE STEUERLICHE FEHLER BEI DER EXISTENZGRÜNDUNG
Welches sind die typischen steuerrechtlichen Fehler, die Existenzgründer begehen? Wir decken diese auf und erklären Ihnen, was Sie zu beachten haben!
Nur mit einer tollen Idee, können Sie Ihre Existenzgründung nicht finanzieren. Nicht jeder hat die Mittel, um ein eigenes Unternehmen zu gründen und die einzige Chance scheint der Weg zur Bank, um einen Kredit zu beantragen, aber ohne Sicherheiten ist dies fast unmöglich. Was soll man jetzt tun? Es gibt eine Lösung, die als vollwertige Sicherheit für die Bank gilt. Überzeugen Sie die Bürgschaftsbank von Ihrer Idee und die Bürgschaftsbank unterstützt Sie durch das Auftreten als Bürge.
Bürgschaftsbanken sind privatwirtschaftliche Förderbanken, die vom Staat unterstützt werden. Sie haben sich zum Ziel gesetzt Unternehmen und Freiberufler bei der Kreditfinanzierung zu unterstützen. Sie vergeben öffentliche Bürgschaften, weil sie Rückbürgschaften vom Bund und den Ländern erhalten.
Die Hauptaufgabe der Bürgschaftsbank ist die Übernahme der Kreditrisiken durch Ausfallbürgschaften. Sie treten erst ein, wenn der Kreditnehmer den Zahlungen nicht mehr nachkommen kann. Der Kreditnehmer wird aber nicht von den Zahlungen entbunden, er muss diese nun an die Bürgschaftsbank richten, das Schuldverhältnis verlagert sich also. Tritt die Bürgschaftsbank für den Kreditnehmer ein, so erhält sie anteilige Unterstützung durch Bund und Länder und das bis zu 65% in den alten und 80% in den neuen Bundesländern. Jedes Bundesland hat eine eigene Bürgschaftsbank, sie alle sind im Verband der Bürgschaftsbanken zusammengeschlossen.
Bürgschaftsbanken ermöglichen es Existenzgründern ohne eigene Mittel in die Selbständigkeit zu gehen und fördern damit den Abbau der Arbeitslosigkeit.
Um die Bürgschaftsurkunde zu erhalten, müssen Sie Ihre Idee in einem persönlichen Gespräch vorbringen. Sie müssen ein schlüssiges Konzept und einen aussagekräftigen Businessplan vorweisen. Schätzen Sie die Höhe des Kredites und die Marktsituation realistisch ein. Von Vorteil ist, wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung in der angestrebten Branche haben. Die Absage oder Bestätigung der Bürgschaftsbank erhalten Sie in etwa acht Wochen nach dem persönlichen Gespräch mit der Bürgschaftskommission.
Quelle: „Gründer – Das Wirtschaftsmagazin für den erfolgreichen Unternehmensstart“, 2011/1, Seite 63, Holzmann Medien GmbH & Co. KG
Die Erfolgs- und Finanzplanung stellt die zukünftige Unternehmensentwicklung für die nächsten 3-5 Jahre dar. So können Ihre Erfolgsfaktoren präzisiert und die Zielerreichung gesichert werden. Ihre Zukunft können wir so gemein sam planen!
ZIELSETZUNG:
Durch eine klare Zielsetzung bestimmen Sie maßgebend Ihren zukünftigen Erfolg
EFFIZIENZ:
Kapitalfluss, Ressourcen und Liquidität werden optimiert und die Rentabilität Ihres Unternehmens erhöht
STEUERUNG:
Aktive Steuerung der Unternehmensentwicklung garantiert Ihre Wettbewerbsfähigkeit und sichert Ihre Marktposition
BONITÄT:
Ihr Unternehmen ist für jedes Rating bestens vorbereitet
KONTROLLE:
Sie schaffen die Basis für konsequente Kontrollen im Rahmen eines professionellen Management Information Systems (MIS)
Aus dem Profil von Großunternehmen gar nicht mehr wegzudenken, wird dem Bereich Werbegeschenke und Give-Aways von Gründern und Kleinunternehmen kaum Bedeutung zu gemessen.
Dabei ist dieser Bereich von erheblicher Bedeutung, da Geschenke uns dazu bringen, dem Schenkenden ebenfalls etwas gutes zu tun, beispielsweise in Form einer Auftragserteilung. Um genau diese zu erreichen, sollten diese kleinen Aufmerksamkeiten zum größten Teil beim persönlichen Kontakt mit dem Kunden überreicht werden. Give-Aways, die per Post verschickt werden, erreichen zumeist nicht die gleiche Wirkung.
Es gilt die Frage zu klären, welchen Nutzen ich für mein Unternehmen sehe, wenn ich beim Kunden mit Give-Aways werbe. Nach dem Kriterium „Nutzen“ sollte entschieden werden, wem ich sogenannte preiswerte Streuartikel und wem hochwertige individuelle Werbeartikel zukommen lasse.
In beiderlei Hinsicht sollte darauf geachtet werden, dass die verschenkten Artikel den Kunden überraschen als auch erfreuen und nicht bei der nächsten Gelegenheit vergessen und weggeschmissen sind. Der Kunde soll die Werbeartikel positiv mit dem Unternehmen verbinden und somit positiv in seinem Gedächtnis bleiben.
Bei der Zielgruppe der Werbeartikel ist zu untersuchen, ob ich neue Kunden gewinnen will oder bereits bestehende Kundenbindungen festigen möchte. Generell sollte darauf geachtet werden, dass man nicht an der Qualität der Werbeartikel spart, da die Kunden leicht dazu neigen die Qualität von Werbartikeln auf die Leistung des Unternehmens zu übertragen.
Die Kosten eines Give-Aways setzten sich aus dem Preis für den Werbeartikel an sich, dem Druckpreis (Druckfarbe/Stück) und einem Pauschalbetrag für die Druckvorbereitung. Dabei ist es unproblematisch Streuartikel bis zu einem Wert von ca. 4,- €/Stück als Betriebsausgabe geltend zu machen. Anders liegt es bei höherwertigen Geschenken. Steuerlich absetzbar sind Geschenke bis zu einem Wert von 35,- €/Jahr/Empfänger.
Jedoch gerade im öffentlichen Dienst und in Großunternehmen gibt es Regelungen, ob und bis zu welchem Wert die Arbeiter und Angestellten Geschenke annehmen dürfen. Als Maßstab dafür gilt, dass die Aufwendung sozialadäquat, dass heißt in den jeweiligen Verkehrskreisen üblich, sein muss. So sollen Bestechungen vermieden werden.
Außerdem kommt hinzu, dass der in Give-Aways enthaltene geldwerte Vorteil vom Empfänger eventuell als Einkommen zu versteuern ist (ggf. Pauschalversteuerung § 37b EStG).
Give Aways bzw. Werbeartikel sind herausragende Werkzeuge zur Kundengewinnung sowie -bindung. In diesem Bereich sollten gerade kleine und mittelständische Unternehmen investieren, da weniger Kosten als bei anderer Werbung entstehen, diese Maßnahmen wirksamer sind und der Kunde Werbegeschenken eine höhere Akzeptanz entgegenbringt. Gleichzeitig muss sich der Werbende jedoch bewusst sein, dass die Ausgabe von Werbeartikeln beim Kunden eine Gewisse Erwartungshaltung kreiert, die, wenn einmal das Give-Away für längere Zeit ausbleibt, negative Auswirkungen haben kann.
Quelle: starting up Mär/Apr/Mai 2011, S. 14 ff., Realis Verlags-GmbH
Fragen sind wichtig, denn wer nicht fragt, der lernt auch nicht. Mit den treffenden Fragen können Sie Vertrauen zu Ihrem Kunden aufbauen und den Kunden an sich binden. In drei Schritten können Sie ein Gespräch in die richtige Richtung lenken: die Entscheidung für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung
1. Stufe: Viel Fragen hilft viel.
Sie können Ihr Gegenüber nur kennenlernen, wenn Sie Fragen stellen, gerade als Startup ist dies von großer Bedeutung. Nur so erhalten Sie wichtige Informationen über den Kunden und zeigen ihm auch, dass Sie interessiert sind. Denkt der Kunde, dass Sie kein Interesse für ihn und seine Bedürfnisse haben, wird es zu keiner engen Kundenbindung kommen und auch ein Verkauf ist nicht absehbar. Nutzen Sie Backtracking-Fragen, um sich eine Rückversicherung zu holen. Zeigen sie dem Kunden, dass Sie zuhören und spiegeln Sie Aussagen wider. Stellen Sie Fragen, wie „ Habe ich Sie in diesem Punkt richtig verstanden, Sie wollen Ihre Produktion steigern?“. So können Sie wichtiges zusammenfassen und der Kunde fühlt sich ernst genommen und fasst Vertrauen zu Ihnen und Ihrem Unternehmen, denn Sie sind mit Ihrer ganzen Aufmerksamkeit beim Kunden. Ein anderer wichtiger Frage-Typ ist die Boomerang-Frage. Sie geben dem Kunden die Chance eine Aussage zu überdenken. Fragen, wie „ Sie sind wirklich der Ansicht, dass eine Investition jetzt sinnvoll ist?“, sind zweckmäßig, um eine Aussage an den Kunden zurückzugeben, um diese zu überdenken. So lenken Sie den Kunden in eine andere Richtung, ohne, dass der Kunden sich übergangen fühlt.
2. Stufe: Schaffen Sie Werte.
Alle Menschen haben Werte. Die Hierarchie ist verschieden, doch wir alle legen Wert auf:
Wir werden täglich mit Werten konfrontiert, die entweder mit den eigenen übereinstimmen, oder uns eher abstoßen. Wichtig ist, dass Sie das Wertesystem Ihres Gegenübers entschlüsseln, um Vertrauen zu schaffen. Mit gezielten Fragen können Sie viel über Ihren Kunden erfahren. Was ist ihm besonders wichtig? Viel Geld verdienen, mehr Zeit für die Familie zu haben, oder Prozesse zu optimieren? Nehmen Sie sich die Zeit so viel wie möglich über die Werte zu erfahren, denn Ihr Kunde wird es Ihnen mit einer langfristigen Geschäftsbindung danken.
3. Stufe: Achten Sie auf Ihre Wortwahl.
Schon als Kind hören Sie Sätze, wie „ Das macht man nicht!“. Sie haben etwas unrechtes getan und erwarten eine Konsequenz. Das kleine Wort „man“ ist eines der Worte die unterschätzt werden. Eine Aussage wird mit Hilfe dieses Wortes als allgemeingültig erklärt. Sie schieben mit Verwendungen dieses Wortes die Verantwortung von sich, nicht mehr Sie haben versagt. Achten Sie darauf, dass Sie dieses Wort vermeiden, wenn es um Wünsche, Ängste, oder Pläne geht, denn es sind Ihre Wünsche und nicht die Wünsche von Irgendwem. Nutzt ein Kunde in einem Verkaufsgespräch dieses Wort, so will er eigentlich etwas ganz anderes sagen, etwas Negatives. Er will aber dafür nicht die Verantwortung tragen. Die meisten Kaufentscheidungen werden auf Grundlage eines Gefühls gekauft. Man muss sich in einem Auto wohlfühlen, das neue Hemd fühlt sich gut auf der Haut an. Widmen Sie sich Ihrem Kunden und stellen Sie Ihre eigenen Bedürfnisse zurück. Der Kunde verbindet etwas mit dem Produkt.
Mit diesen Schritten können Sie es mit einfachen Mitteln schaffen, dass der Kunde sich bei Ihnen wohlfühlt und Vertrauen zu Ihnen und Ihrem Unternehmen ausbaut.
Quelle: http://www.foerderland.de/fachbeitraege/beitrag/Wer-nicht-fragt-der-nicht-gewinnt-Drei-Verkaufsstufen-um-eine-wertvolle-Umsatzsteigerung-zu-garantieren/2658772c33/
Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass auch weiterhin ein Meistertitel für die Selbständigkeit als Handwerker nötig ist. Auch ein gleichwertiges Zeugnis oder sechs Jahre Berufserfahrung als Altgeselle und davon mindestens vier in einer leitenden Funktion werden anerkannt.
Das BVerG bestätigt mit diesem Urteil die Handwerksordnung und den geltenden Meisterzwang. Es liegt keine Verletzung der Berufsfreiheit vor, da durch diese Regelung eine saubere und sichere Arbeit gewährleistet werden soll und Dritte vor Gefahren geschützt werden.
Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Welche Rechtsform passt zu Ihrem Unternehmen? Kennen Sie die Vor- und Nachteile der einzelnen Formen? Wir stellen die gängigsten vor und erläutern, was Sie zu beachten haben!
GmbH, OHG oder oder gar KGaA? Es gibt viele verschiedene Rechtsformen für ein Unternehmen und mit der Gründung der eigenen Existenz müssen Sie sich darüber informieren, welche für Sie die passende ist. Wir werden Ihnen die bekanntesten Rechtsformen vorstellen und Ihnen die Entscheidung erleichtern.
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Der erste Schritt ist, sich mit Ihrem Unternehmen auseinanderzusetzen. Folgende Fragen können die Entscheidung für eine Rechtsform erleichtern:
Übrigens: Stellt sich heraus, dass die ursprünglich gewählte Form nicht mehr zum Unternehmen passt, sollten Sie über einen Wechsel der Rechtsform nachdenken.
Wir beraten Sie gerne.
Wenn Sie ohne Partner oder Gesellschafter ein Geschäft eröffnen, handelt es sich um ein Einzelunternehmen. Ob Sie den Betrieb ins Handelsregister eintragen lassen müssen, hängt davon ab, ob Sie Kaufmann bzw. Kauffrau oder Kleingewerbetreibender sind. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Kammer.
Vorteile: Kein Mindestkapital notwendig. Volle Selbstständigkeit des Unternehmers, alleinige Geschäftsführung, ungeteilter Gewinn, einfache Gründung, geringe Gründungskosten.
Nachteile: Unbeschränkte Haftung mit Betriebs- und Privatvermögen.
Sobald Sie sich mit einem oder mehreren Partnern zusammenschließen, um ein gemeinsames Unternehmen zu gründen, bilden Sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft). Die Mitglieder der Gesellschaft haften jeweils mit ihrem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Im Gesellschaftervertrag (Innenverhältnis) können Sie Sonderregeln vereinbaren.
Die GbR bzw. BGB-Gesellschaft ist ideal für jede unkomplizierte Form der Geschäftspartnerschaft (Kleingewerbetreibende, Praxisgemeinschaften, freie Berufe, Arbeitsgemeinschaften).
Der Abschluss des Gesellschaftervertrags ist formfrei möglich.
Vorteile: Geringer Gründungsaufwand, kein Stammkapital notwendig
Nachteile: Alle Partner der BGB-Gesellschaft haften mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine spezielle Rechtsform für Freiberufler (z.B. Psychotherapeuten, Rechtsanwälte, Unternehmensberater). Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Die Partnerschaftsgesellschaft haftet mit ihrem Geschäftsvermögen und dem Privatvermögen der Gesellschafter. Das Besondere der PartG ist: Für Fehler in der Berufsausübung haftet jeweils nur der handelnde Partner.
Der Partnerschaftsvertrag unterliegt der Schriftform. Die PartG muss beim Amtsgericht im Partnerschaftsregister eingetragen werden.
Vorteile: Kein Mindestkapital notwendig, besondere Form der Haftungsbeschränkung.
Nachteile: Gesellschafter haften ggf. mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Die OHG ist eine Rechtsform für Kaufleute, die mit einem Partner ein Handelsunternehmen gründen wollen. Mindestkapital ist nicht erforderlich. Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der OHG mit ihren Gesellschaftsanteilen und ihrem Privatvermögen, wenn es im Gesellschaftsvertrag nicht anders vereinbart wurde. Alle Gesellschafter sind zur Führung der Geschäfte berechtigt. Sie können aber im Gesellschaftsvertrag einen Gesellschafter mit der Führung der Geschäfte beauftragen.
Der Abschluss des Gesellschaftsvertrags ist formfrei möglich. Die OHG muss in das Handelsregister eingetragen werden.
Vorteile: Kein Mindestkapital notwendig
Nachteile: Alle Partner der OHG haften mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Die KG ist eine besondere Rechtsform für ein Handelsunternehmen. Sie ist für Unternehmer bzw. Unternehmerinnen geeignet, die zusätzliches Startkapital suchen, aber alleiniger Chef im Unternehmen bleiben wollen. Partner in der KG sind der Unternehmer (Komplementär) und weitere Gesellschafter (Kommanditisten). Diese beteiligen sich aber nur finanziell am Unternehmen. Der Komplementär führt (falls ein Vertrag dies nicht anders regelt) die Geschäfte allein. Er haftet mit seinem Privatvermögen. Seine Partner dagegen nur in Höhe ihrer Einlage.
Der Abschluss des Gesellschaftsvertrags ist formfrei möglich. Die KG muss in das Handelsregister eingetragen werden.
Vorteile: Kein Mindestkapital notwendig; zusätzliches Eigenkapital; große Unabhängigkeit des Unternehmers.
Nachteile: Komplementär haftet mit seinem gesamten Privatvermögen.
Die GmbH ist die am häufigsten gewählte Gesellschaftsform.
Stammkapital: Das erforderliche Mindestkapital, das so genannte Stammkapital, beträgt 25.000 Euro. Es setzt sich aus den Kapitaleinlagen der Gesellschafter zusammen.
Haftung: Gegenüber Gläubigern haftet die GmbH – in der Regel – nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften für Verpflichtungen des Unternehmens nicht mit ihrem privaten Vermögen. Sie haften allerdings mit Privatvermögen für persönliche Kredite oder Bürgschaften. Sie haften auch persönlich bei Verstößen gegen die strengen Regeln über das GmbH-Kapital sowie bei der so genannten Durchgriffshaftung (Zur Erläuterung: Mit Durchgriffshaftung ist der Fall gemeint, dass jemand persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit seinem eigenen Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet, obwohl die betreffende Gesellschaft eigentlich mit einer Haftungsbeschränkung ausgestattet ist wie z. B. bei bestimmten Schadenersatzansprüchen).
Formalitäten: Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Die GmbH kann bei einfachen Standardgründungen (u. a. Bargründung, höchstens drei Gesellschafter) auch mit einem beurkundungspflichtigen Musterprotokoll gegründet werden. Das Musterprotokoll kombiniert Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Bestellung des Geschäftsführers. Die Musterprotokolle – eines für Ein-Personen-Gründungen, ein weiteres für Mehr-Personen-Gründungen – stehen als Anlage zum GmbH-Gesetz zur Verfügung.
Die GmbH ist ins Handelsregister einzutragen.
Vorteile: Beschränkte Haftung, steuerliche Vorteile bei höheren Gewinnen
Nachteile: Mindestkapital von 25.000 Euro notwendig. Gründungsformalitäten und Buchführung aufwändiger
Ein Einzelunternehmer kann sein Unternehmen auch als GmbH führen. Er wird in diesem Fall zum angestellten Geschäftsführer der GmbH. Diese so genannte Ein-Personen-GmbH vereint dabei die Vorteile beider Rechtsformen: Der Unternehmer kann allein entscheiden. Die Gesellschaft haftet in Höhe des Stammkapitals. Das Privatvermögen des Unternehmers wird nicht in die Haftung einbezogen. Das betrifft nicht die Haftung gegenüber der Bank: Hier haftet der Unternehmer auch mit seinen privaten Sicherheiten.
Formalitäten: Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Die GmbH kann bei einfachen Standardgründungen (u. a. Bargründung, höchstens drei Gesellschafter) auch mit einem beurkundungspflichtigen Musterprotokoll gegründet werden. Das Musterprotokoll kombiniert Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Bestellung des Geschäftsführers. Die Musterprotokolle – eines für Ein-Personen-Gründungen, ein weiteres für Mehr-Personen-Gründungen – stehen als Anlage zum GmbH-Gesetz zur Verfügung.
Die Ein-Personen-GmbH ist ins Handelsregister einzutragen.
Vorteile: Große Unabhängigkeit des Unternehmers; Haftungsbeschränkung.
Nachteile: Mindestkapital von 25.000 Euro notwendig.
Seit 1. November 2008 gibt es neben der „klassischen“ GmbH auch eine neue GmbH-Variante: die Unternehmergesellschaft – UG – (haftungsbeschränkt). Sie ist für Gründerinnen und Gründer kleiner Unternehmen, insbesondere Dienstleister, geeignet, die ihre Haftung beschränken möchten und deren Unternehmen mit geringem Kapital auskommen.
Stammkapital: Das Stammkapital beträgt mindestens ein Euro pro Gesellschafter. Allerdings sollte sich die Kapitalausstattung immer am konkreten Bedarf orientieren, da eine unzureichende Kapitalausstattung immer auch eine hohe Insolvenzgefahr birgt. Das Mindeststammkapital bei der Unternehmergesellschaft muss in bar und vor der Anmeldung zum Handelsregister in voller Höhe aufgebracht werden. Sacheinlagen sind ausgeschlossen.
Haftung: Gegenüber Gläubigern haftet die UG – in der Regel – nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften für Verpflichtungen des Unternehmens nicht mit ihrem privaten Vermögen. Sie haften allerdings mit Privatvermögen für persönliche Kredite oder Bürgschaften. Sie haften auch persönlich bei Verstößen gegen die strengen Regeln über das GmbH-Kapital sowie bei der so genannten Durchgriffshaftung (Zur Erläuterung: Mit Durchgriffshaftung ist der Fall gemeint, dass jemand persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit seinem eigenen Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet, obwohl die betreffende Gesellschaft eigentlich mit einer Haftungsbeschränkung ausgestattet ist wie z. B. bei bestimmten Schadenersatzansprüchen).
Formalitäten: Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Die GmbH kann bei einfachen Standardgründungen (u. a. Bargründung, höchstens drei Gesellschafter) auch mit einem beurkundungspflichtigen Musterprotokoll gegründet werden. Das Musterprotokoll kombiniert Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Bestellung des Geschäftsführers. Die Musterprotokolle – eines für Ein-Personen-Gründungen, ein weiteres für Mehr-Personen-Gründungen – stehen als Anlage zum GmbH-Gesetz zur Verfügung.
Die GmbH ist ins Handelsregister einzutragen.
Rücklage bilden: Gewinne dürfen nicht in voller Höhe ausgeschüttet werden. 25 Prozent des Gewinns müssen so lange in eine gesetzliche Rücklage fließen, bis das Mindeststammkapital von 25.000 Euro aufgebracht ist. Eine zeitliche Frist gibt es dafür nicht.
Die GmbH & Co KG ist eine Kommanditgesellschaft mit einer Besonderheit: Der Unternehmer (Komplementär), der bei einer einfachen KG mit seinem Privatvermögen haftet, ist eine GmbH. Dadurch können Sie Ihre Haftung als Komplementär beschränken. Die GmbH & Co KG ist ideal, wenn Sie ein Handelsunternehmen als Kommanditgesellschaft führen möchten, aber nicht das hohe Haftungsrisiko der KG eingehen wollen. Die Gesellschafter der GmbH sind meistens die Kommanditisten der KG.
Der Abschluss des Gesellschaftsvertrags ist formfrei möglich. Die GmbH & Co. KG muss in das Handelsregister eingetragen werden.
Vorteile: Beschränkte Haftung; zusätzliches Eigenkapital.
Nachteile: Mindestkapital von 25.000 Euro für die GmbH notwendig. Gründungsformalitäten und Buchführung aufwändiger.
Für deutsche Unternehmen kommt auch die Limited (Ltd.) in Frage. Sie ist eine britische Gesellschaftsform, bei der die Haftung der Gesellschafter grundsätzlich auf das Gesellschaftskapital beschränkt ist. Eine Limited wird nach britischem Recht in Großbritannien gegründet und hat dort ihren Hauptsitz. Sie kann auch in Deutschland eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte gründen. Ein Mindestkapital oder die Einschaltung eines Notars bei der Gründung ist nicht vorgeschrieben. Allerdings sollte man sich bei der Wahl dieser Rechtsform klar machen, dass sämtliche Vorgänge in der Limited und die Pflichten der Gesellschafter dem britischen Recht unterliegen (Organisation der Limited, ihre Rechnungslegung, ihre Veröffentlichungspflichten im britischen Company Register, Haftung der Gesellschafter und der Geschäftsführer (directors) etc.).
Aufwand und Kosten: Jede Limited muss in Großbritannien einen company secretary haben (und bezahlen), der u. a. dafür verantwortlich ist, dass alle Formalitäten erledigt werden. Das Unternehmen muss darüber hinaus ein Büro (registered office) in Großbritannien unterhalten. Ein annual return (Daten über directors, Gesellschafter, Anteile etc.) und ein account (Jahresabschluss nach britischem Recht, Testat eines britischen Wirtschaftsprüfers etc.) müssen jährlich erstellt und beim company register eingereicht werden.
Steuern: Eine Limited mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland unterliegt der deutschen Körperschafts- und Gewerbesteuer.
Genehmigungen: Eine Limited benötigt bei in Deutschland erlaubnispflichtigen Tätigkeiten die gleichen Erlaubnisse und Genehmigungen (zum Beispiel Maklererlaubnis, Gaststättengenehmigung, Handwerksrolleneintragung) wie eine deutsche GmbH.
Weniger für Existenzgründer, dafür aber für bereits bestehende mittelständische Unternehmen kann die „kleine AG“ eine Alternative zu anderen Rechtsformen, vor allem zur GmbH, sein.
Die Rechtsform der eG ist sowohl eine Rechtsform für Gründungsteams als auch ein Kooperationsmodell für mittelständische Unternehmer. Sie kommt für einen gemeinschaftlichen und solidarischen Geschäftsbetrieb in Frage. Ziel der eG ist die Förderung ihrer Mitglieder (mindestens 3), z.B. beim günstigen Groß-Einkauf von Materialien oder dem Kosten sparenden gemeinsamen Vertrieb von Produkten.
Geschäftsgrundlage einer eG ist eine schriftliche Satzung. Diese Satzung legt auch die Höhe der Einlagen fest, die jedes Mitglied entrichten muss. Jedes Mitglied muss mindestens einen Geschäftsanteil zeichnen. Die Haftung der Mitglieder ist in der Regel auf die Höhe dieser Einlage beschränkt.
Die eG ist ins Genossenschaftsregister einzutragen. Zudem muss die eG dem zuständigen Genossenschaftsverband angehören.
Vorteile: Haftungsbeschränkung. Mitglieder profitieren von Förderung durch eG
Nachteile: Geringe Gewinnorientierung
Darüber hinaus existieren noch die Rechtsformen über deren Nutzen oder Anwendungsbereiche wir Sie ebenfalls gerne informieren und beraten.
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