Abfrage der UStID-Nummer (USt-IdNr.)

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Abfrage der UStID-Nummer (USt-IdNr.)

So zahlen Sie als Arbeitgeber die Energiepreispauschale aus
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300 € Energiepreispauschale bekommen fast alle Arbeitnehmer im September 2022 vom Chef. Welche Mitarbeiter Anspruch darauf haben, was das für die Lohnsteueranmeldung bedeutet und welche Steuern und Abgaben anfallen, erklärt dieses Video

Die Abfrage (https) der UStID-Numer starten Sie bitte auf nachfolgendem Button

Bitte die Abfrageergebnisse unbedingt stets speichern, dokumentieren und aufbewahren

Wichtiger Hinweis zur USt IdNr. Abfrage:
Zuschriften oder Anträge über Email an das Bundesamt, die Rechtswirksamkeit entfalten sollen, werden per Email nicht bearbeitet. Das Bundesamt besteht hier auf dem Postwege. Die Postanschrift lautet :

Bundeszentralamat für Steuern
Dienstsitz Saarlouis
Ahornweg 1-3
66740 Saarlouis

 

Servicezeiten des Bundesamtes

  • Das telefonische Vergabe- und Bestätigungsverfahren ist
    Montag bis Freitag von 7.00- 18.00 Uhr möglich.
  • Das Internet-Bestätigungsverfahren ist
    täglich von 5.00 bis 23.00 Uhr möglich.
  • Das Internet-Vergabeverfahren ist
    täglich von 5.00 bis 23.00 Uhr möglich.

Gemeinschaftsgebiet ja / nein - wichtig für die USt IdNr.

Welche Länder umsatzsteuerrechtliches Gemeinschaftsgebiet sind und welche Länder Drittland sind erfahren sie stets aktuell hier auf den Seiten des Zolls.

Wer benötigt eine Umsatzsteuer-ID?

Handelt ein Unternehmer nur innerhalb Deutschlands, ist die Angabe der Steuernummer im Geschäftsverkehr ausreichend. Sobald ein Unternehmer aber Geschäftsbeziehungen mit einem Unternehmer aus einem anderen EU-Lad unterhält, benötigt er zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Nur mithilfe dieser Umsatzsteuer-ID kann die umständliche Umsatzbesteuerung bei Geschäften zwischen EU-Ländern korrekt abgewickelt werden.

Der Antrag auf Erhalt einer Umsatzsteuer-ID kann beim Bundeszentralamt für Steuern kostenlos gestellt werden: www.formulare-bfinv.de

Hinweis: Auch Kleinunternehmer benötigen eine USt-ID, wenn sie Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern aus anderen EU-Ländern unterhalten. Ihr Kleinunternehmerstatus gilt nur innerhalb Deutschlands, im internationalen Geschäftsleben werden Kleinunternehmer wie normale Unternehmer behandelt.

Die USt-ID im Rahmen innergemeinschaftlicher Lieferungen

Sind beide Geschäftspartner im Besitz einer Umsatzsteuer-ID, ist die Lieferung für das leistende Unternehmen an den Geschäftspartner von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet, dass in der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden darf.

Die Steuerschuldnerschaft wird dadurch umgedreht (Reverse-Charge-Verfahren): Nicht der Leistungserbringer, sondern der Leistungsempfänger im EU-Ausland muss die Umsatzsteuer an sein Finanzamt abführen. Geregelt ist dieses Vorgehen im Umsatzsteuergesetz § 13b UStG.

Hinweis: Ist der Empfänger eine Privatperson oder ein Unternehmen ohne USt-ID, gilt diese Regelung nicht: In diesem Fall muss eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer gestellt werden.

Wo muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden?

Die Umsatzsteuer-ID ersetzt auf Rechnungen die Steuernummer. Sie muss bei Rechnungen aus innergemeinschaftlichen Lieferungen also immer angegeben werden. Die USt-ID wird direkt beim Geschäftspartner erfragt und dann neben der eigenen USt-ID auf der Rechnung angeführt.

Zusätzlich muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer laut Telemediengesetz § 5 TMG im Impressum der Firmen-Website aufgeführt werden. Das Fehlen dieser Angabe kann zu einer Abmahnung führen.

USt-IdNr. beantragen

diese können Sie ebenfalls über das Internet, und zwar hier beantragen.

Oder Sie lassen sich durch uns behilflich sein. Wir, Ihr Team der Steuerkanzlei Brand, sind Ihnen gerne dabei behilflich.

Was ist eine USt-Id Nummer?

Leider sind die verwendeten Abkürzungen oft sehr Unterschiedlich – meinen aber das Gleiche:

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • USt-IdNr.
  • USTID-Nummer.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dient zur eindeutigen Kennzeichnung jedes Unternehmens in der EU. Sie ermöglicht die Abwicklung von Geschäften zwischen EU-Ländern (B2B). 

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmer zusätzlich zur ihrer Steuernummer oder Steuer-ID beantragen können. Über die USt-ID kann jedes Unternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU) eindeutig gekennzeichnet werden. 

Gesetzlicher Hintergrund:
Mit dem Wegfall der Binnengrenzen der EG zum 1. Januar 1993 entfielen auch die Grenzkontrollen und damit die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer. Als Ausgleich hierfür wurde zur Sicherung des Steueraufkommens das sogenannte Umsatzsteuer-Kontrollverfahren entwickelt. Dieses beruht auf einem IT-gestützten Informationsaustausch bestimmter Daten zwischen den Mitgliedstaaten. In diesem Informationsaustauschverfahren kommt der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eine Schlüsselfunktion zu. Sie dient der korrekten Anwendung von umsatzsteuerlichen Regelungen im europäischen Binnenmarkt.

Die USt-IdNr. ist eine

  • eigenständige Nummer, die
  • Unternehmerinnen und Unternehmern und Unternehmen(z:B. GmbH/UG)
  • zusätzlich zur Steuernummer erteilt wird.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt die USt-IdNr. auf Antrag (§ 27a UStG). Weitere Informationen zur Vergabe finden Sie hier.

Unternehmerinnen bzw. Unternehmer mit gültiger deutscher USt-IdNr. haben die Möglichkeit, ausländische USt-IdNrn. im Bestätigungsverfahren prüfen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie hier und Informationen über den Aufbau von USt-IdNrn. finden Sie in deren Merkblatt.

Steuernumer vs. Umsatzsteuer-ID

Jede steuerpflichtige natürliche oder juristische Person erhält eine Steuernummer bzw. seit 2008 auch eine Steuer-Identifikationsnummer vom Finanzamt zugeteilt. Diese beiden Nummern werden eindeutig zugeteilt und sind für alle Verwaltungsvorgänge der Steuerbehörde von großer Bedeutung.

Die Umsatzsteuer-ID hingegen kann nur an Unternehmen vergeben werden und dient zu deren Kennzeichnung innerhalb der Europäischen Union (EU).

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